Aufstallungspflicht für Geflügel im Wetteraukreis wird aufgehoben

Mehrere Hühner.

Nach dem Ende der Aufstallpflicht dürfen Hühner wieder ins Freie.

Zuletzt mussten die Tierhalter in den ornithologischen Risikogebieten ihre Vögel in Ställen oder entsprechend geschützten Ausläufen halten. Betroffen waren die  gewässernahen Feuchtgebiete des Wetterauer Auenverbunds entlang der Horloff, der Nidda und der Wetter sowie den Ortschaften Berstadt, Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim und Grund-Schwalheim , die Gemeinden Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Friedberg, Rosbach, Wöllstadt, Karben und Bad Vilbel, sowie alle Betriebe die mehr als 1000 Tiere halten. Ausstellungen waren verboten.

Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht wird Vogelhaltern dringend empfohlen, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und geeignete Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Merkblätter mit ausführlichen Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums.

Veröffentlicht am: 07. April 2022