Kreisstatistik zur Beschäftigung von Schwerbehinderten

Ein Mann und eine Frau stehen vor einem Baum, um den herum ein Schild mit dem Schriftzug Wetteraukreis angebracht ist.

Stellen die jährliche Statistik vor: Landrat Jan Weckler und Schwerbehindertenvertreterin Ilona Maier.

Der Wetteraukreis als Arbeitgeber hat sich dem Ziel verschrieben, schwerbehinderten Menschen eine berufliche Heimat zu bieten. Die jüngst erhobenen Zahlen der jährlichen Statistik zur Beschäftigung von Schwerbehinderten bestätigen: Der Wetteraukreis ist ein inklusiver Arbeitgeber.

Nach den gesetzlichen Vorgaben hätte der Wetteraukreis 70 Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen müssen, erläutert Landrat Jan Weckler: „Tatsächlich können wir sogar 121 schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz bieten.“

Somit überschreitet der Wetteraukreis die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent wie bereits in den vergangenen Jahren deutlich. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen müssen. Ansonsten müssen Ausgleichsabgaben bezahlt werden, die wiederum genutzt werden, um Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung zu finanzieren.

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50. Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass man ihnen ihre Behinderung ansieht: Beispielsweise können auch schwere Fälle von Migräne, ein schlimmer Bandscheibenvorfall oder Diabetes zu einer Schwerbehinderung führen.

„Leider haben Menschen mit Handicap oft mit Vorurteilen zu kämpfen. Zu Unrecht: Sie sind genauso motiviert und leistungsfähig wie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont Landrat Weckler. „Deshalb möchte ich Betriebe und Unternehmen in der Wetterau ausdrücklich dazu ermutigen, Schwerbehinderte in ihren Teams willkommen zu heißen.“

Ilona Maier, Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises, ergänzt: „Leider erleben wir noch immer, dass Bewerberinnen und Bewerber sich nicht trauen, ihre Schwerbehinderung von vorneherein anzugeben. Dabei gelten bei der Neueinstellung spezielle gesetzliche Vorgaben, um sicherzustellen, dass schwerbehinderte Menschen dieselbe Chance zur Teilhabe an der Arbeitswelt haben – und nicht schon im Bewerbungsverfahren benachteiligt werden. Diese Vorgaben nehmen wir sehr ernst.“

Veröffentlicht am: 23. Mai 2023