Naturerlebnis auf der Streuobstwiese: Die Brut- und Setzzeit
In den kommenden Monaten öffnet sich ein faszinierendes Fenster der Natur: die Brut- und Setzzeit. Der Naturschutzfonds Wetterau e.V. ruft zu besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf. Anstehende Rückschnitte im Garten oder auf der eigenen Streuobstwiese sollten daher besser zeitnah umgesetzt werden.
In der Brut- und Setzzeit, die am 1. März beginnt und bis einschließlich 30. September andauert, ist es entscheidend, besondere Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen. Landrat Jan Weckler, Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e.V., betont: „Es liegt in unserer Verantwortung, die Schönheit und Vielfalt der Natur zu bewahren. Die Brut- und Setzzeit ist hierfür ein wichtiger Baustein. Durch achtsames Handeln können wir Lebensräume schützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt leisten.“
Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt in der Brut- und Setzzeit besonders störende Maßnahmen wie Baumfällungen und intensiven Heckenrückschnitt. Hingegen sind schonende Schnittmaßnahmen zur Beseitigung des jährlichen Pflanzenzuwachses und zur Gesunderhaltung der Bäume weiterhin erlaubt.
Auf Streuobstwiesen sollten trotzdem mit Bedacht Maßnahmen ergriffen werden, da viele Vogelarten in dieser Zeit alte Obstbäume für den Nestbau und die Brutaufzucht nutzen. Daher ist es ratsam, grobe Schnittmaßnahmen an Bäumen und Hecken bis Ende Februar durchzuführen. Zwischen März und September sollte geprüft werden, ob belegte Nester am Baum oder in Nistkästen und Röhren vorhanden sind. Bei Funden ist es empfehlenswert, die Schnittmaßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zudem ist es förderlich, Stämme abgestorbener Bäume zu belassen, denn der Erhalt dieser natürlichen Strukturen unterstützt die Biodiversität und trägt dazu bei, dass unsere Streuobstwiesen weiterhin vielfältige Ökosysteme bleiben.
Für vertiefende Informationen zur optimalen Pflege und zur Ökosystemleistung von Streuobstwiesen bietet der Naturschutzfonds verschiedene Kurse und Veranstaltungen an. Aktuelle Termine und weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Naturschutzfonds Wetterau e.V..
Die Streuobstberatung
Die Beratung ist Teil des Projekts „Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Naturschutzfonds Wetterau e.V.“ und wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden gefördert. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderung trägt insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei.
Name | Telefon | Fax | Raum |
---|