Kooperationsvereinbarung mit Trägern der Eingliederungshilfe

Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch im Online-Gespräch mit LWV Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens.

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Wetteraukreis haben vereinbart, bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Eine Kooperationsvereinbarung ist jetzt von beiden Seiten unterzeichnet worden. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch, LWV Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens haben in einem gemeinsamem Gespräch die wichtigsten Punkte der Kooperationsvereinbarung erläutert.

In der Vereinbarung erklären Kreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Wetteraukreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und –wo möglich – vernetzen. „Mit dieser Vereinbarung können wir unsere Zusammenarbeit auch bei regionalen Besonderheiten verbindlich und nachvollziehbar regeln“, sagt Dr. Andreas Jürgens. „Davon profitieren vor allem die Menschen mit Behinderung.“

Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch betont die Wichtigkeit: „Mit dieser Vereinbarung unterstützen wir nicht nur Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben, sondern auch unsere Träger. Sie sind auf die gute Zusammenarbeit zwischen LWV und Kreis angewiesen. Daher gehen wir nun Hand in Hand im Interesse aller.“

Die Kooperationsvereinbarung erfüllt eine Forderung aus dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittmodell: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig, also die Kreisverwaltung in Friedberg. Im Anschluss an die Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt ist das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

„Insbesondere den Übergang der jungen Menschen zum Erwachsenenleben wollen wir unbürokratisch begleiten“, so Landesdirektorin Susanne Selbert. „Der LWV ist ihr Ansprechpartner, sobald sie die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.“

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung werden in allen Gremien beteiligt sein.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf, finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen, ist Alleingesellschafter der Vitos gGmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.

Veröffentlicht am: 09. Februar 2022