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Wetteraukreis fördert bezahlbaren Mietwohnraum

Neue Richtlinie im Kreistag einstimmig verabschiedet – Kreisbeigeordnete Marion Götz: „Förderung soll nachhaltig wirken und langfristig bezahlbare Mieten sichern“

Blick auf die Stadt Büdingen.

Die Richtlinie sieht vor, dass der Wetteraukreis die Schaffung von Wohnraum durch Neubauten und die Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude finanziell unterstützt.

Der Wetteraukreis hat einen Meilenstein in der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erreicht: Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres einstimmig die neue Richtlinie zur Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum beschlossen. Ziel ist es, Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen gezielt zu unterstützen und den Wohnraummangel im Kreis zu bekämpfen, wie Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Marion Götz erklärt.

Nicht nur in den Metropolregionen und Großstädten in Deutschland wird das Wohnungsangebot immer knapper. Auch im Wetteraukreis fehlen hunderte bezahlbare Wohnungen. Zudem droht der weitere Verlust bezahlbaren Wohnraums durch den Verfall erhaltenswerter Gebäude in den Ortskernen. Die Sanierung und Modernisierung stellt viele Eigentümer vor finanzielle Herausforderungen.

„Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentrales soziales Grundbedürfnis. Viele Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen können sich im Wetteraukreis nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir eine Grundlage dafür, dass mehr Menschen im Wetteraukreis ein Zuhause finden, das sie sich leisten können“, betont Kreisbeigeordnete Götz.

Bereits vor ihrem Amtsantritt als Kreisbeigeordnete ließ sich Marion Götz unentgeltlich als ehrenamtlich Tätige bestellen, um ihr Konzept für bezahlbaren Wohnraum im Wetteraukreis voranzubringen. Das Konzept besteht aus zwei Bausteinen: der nun vom Kreistag beschlossenen Förderrichtlinie zum einen und der Gründung einer Gesellschaft zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zum anderen. Dabei band sie insbesondere die Fraktionen im Wetterauer Kreistag sowie die Städte und Gemeinden intensiv ein, um eine breite Akzeptanz und Zusammenarbeit sicherzustellen.

Gründung der GmbH im ersten Halbjahr 2025

Der erste Schritt wurde nun mit dem Beschluss der Richtlinie im Kreistag umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass der Wetteraukreis die Schaffung von Wohnraum durch Neubauten und die Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude finanziell unterstützt. Gefördert werden unter anderem Baumaßnahmen auf innerörtlichen Brachflächen, die Nachnutzung von Baulücken sowie Projekte, die barrierefreie Wohnungen schaffen oder denkmalgeschützte Objekte erhalten.

Die Gründung der Gesellschaft ist im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen. Sie wird die kreisangehörigen Kommunen in den vielfältigen Fragen der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum inklusive Fördermittelakquise beraten, begleiten und unterstützen – auch, indem sie beispielsweise Grundstückseigentümer und Bauinteressenten zusammenbringt.

Die Zuschüsse, die im Rahmen der neuen Richtlinie vergeben werden, richten sich nach der Art der Maßnahme und der Zielgruppe. Wird Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen geschaffen, erhalten oder wieder nutzbar gemacht, unterstützt der Wetteraukreis mit einem Sockelbetrag von 400 Euro pro Quadratmeter. Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird mit 250 Euro pro Quadratmeter gefördert. Zusätzliche Fördermittel gibt es für barrierefreie oder denkmalgeschützte Projekte. „Besonders wichtig ist uns, dass die Förderung nachhaltig wirkt und langfristig bezahlbare Mieten garantiert. Daher haben wir eine Bindungsfrist von bis zu 25 Jahren vorgesehen, die sicherstellt, dass geförderte Wohnungen dauerhaft zur Verfügung stehen“, erklärt Götz.

Die maximale Förderhöhe pro Projekt soll 200.000 Euro betragen. Diese Obergrenze dient dazu, die jährlichen Haushaltsmittel des Kreises für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum möglichst breit und für unterschiedliche Antragsteller im gesamten Kreisgebiet zum Einsatz zu bringen. Insgesamt stehen zunächst rund 2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Richtlinie ermöglicht es uns dem Wohnraummangel nun aktiv etwas entgegenzusetzen. Wir laden alle potenziellen Bauherren ein, die neu entstandenen Fördermöglichkeiten umfangreich zu nutzen“, so Götz abschließend.

Förderanträge können ab sofort bei der Wohnbauförderungsstelle  des Wetteraukreises eingereicht werden. 

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Veröffentlicht am: 20. Dezember 2024