„Wirkungen des Bürgergeldes besonders für Ältere sehr positiv“
Mit Einführung des Bürgergeldes gibt es für viele Menschen Neuerungen. Betroffen hiervon sind auch ältere Personen, deren Renten sehr niedrig sind und deshalb Grundsicherung beanspruchen dürfen. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch hat sich deshalb intensiv mit dem Fachstellenleiter Soziale Hilfen und stellvertretendem Fachdienstleiter für Soziales, Markus Wißbach, über die positiven Veränderungen ausgetauscht. Ziel ist es, die Hilfe schnellstmöglich allen Betroffenen zukommen zu lassen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld in Kraft. Welche Neuerungen stehen an? Dies ist Anlass für Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch sich intensiv mit der Thematik im Interesse der Wetterauer Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen. Was ist erforderlich, damit ältere Menschen im Wetteraukreis die Grundsicherung im Alter erhalten können?
„Die Sozialhilfe ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können“, so Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch. Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder die Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Während Menschen, die erwerbsfähig sind, aber kein ausreichendes Einkommen haben, durch das Jobcenter unterstützt werden, erfahren jene, die eine Rente erhalten oder nicht mehr arbeiten können, durch das Sozialamt Unterstützung.
„Wer bisher Anspruch auf Grundsicherung im Alter hatte, bekommt, wie auch Berechtigte des Bürgergeldes, den höheren Regelbedarf von monatlich 502 Euro“, führt Markus Wißbach, stellvertretender Fachdienstleiter Soziales, aus.
Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Grundsicherung im Alter bezogen wird. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten. Sie müssen weiterhin angemessen sein.
Vermögen wird von bis zu 10.000 Euro geschont und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bisher waren es 5.000 Euro. Auch ist künftig ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt, wenn es einen Verkehrswert von 7.500 Euro nicht überschreitet.
„Die Neuerungen des Bürgergeldes sind genau die Veränderungen, die die Menschen dringend benötigt haben, nicht nur um angemessen leben zu können, sondern auch um ihr Selbstwertgefühl zurück zu erhalten“, so Stephanie Becker-Bösch.
Kontakt
Wer von den Neuerungen betroffen ist und Fragen hat, kann sich telefonisch an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung wenden:
Friedberg: (06031) 83-3401
Büdingen: (06042) 989-3421