Zensus 2022: Interviewerinnen und Interviewer gesucht

Eine Hand hält eine Lupe über eine große Anzahl von Bildern, auf denen jeweils Gesichter zu sehen sind

Der Wetteraukreis sucht Erhebungsbeauftragte, die die Befragung vor Ort durchführen. (Foto: Gerd Altmann, pixabay)

Deutschland nimmt an der EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Wegen Corona wurde sie im vergangenen Jahr auf 2022 verschoben. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder koordinieren die Durchführung und bereiten sie vor, erhoben werden die Daten von den Städten und Landkreisen. Die Erhebungsstelle des Wetteraukreises befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Befragung und sucht noch Erhebungsbeauftragte, die die Befragung vor Ort durchführen.

Rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung werden zur Befragung ausgewählt, der Personenkreis ist zur Auskunft verpflichtet. Erfragt werden unter anderem Alter, Geschlecht, Angaben zu Bildung/Ausbildung, Staatsbürgerschaft, allgemeine Angaben zur Erwerbstätigkeit sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation. Die erhobenen statistischen Daten bilden die Grundlage für politische Entscheidungen.

Die Interviewerinnen und Interviewer werden ab März in kleinen Gruppen geschult, mit Material und Informationen versorgt und auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Befragung beginnt am 15. Mai und dauert rund zwölf Wochen. Abgesehen von wenigen Regelungen kann die Zeit frei eingeteilt werden.

Was ist bei der Erhebung zu tun?

Die Erhebungsbeauftragten führen kurze persönliche Interviews mit den ausgewählten Auskunftspflichtigen durch, nachdem sie sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern angekündigt haben. Zum angekündigten Termin werden die Fragen vor Ort gestellt und anschließend Online-Zugangsdaten für die Beantwortung weiterer Fragen übergeben.

Voraussetzungen für die Interview-Tätigkeit sind Volljährigkeit, ein sympathisches und freundliches Auftreten, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Verschwiegenheit, zeitliche Flexibilität, Mobilität und gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil). Vor dem Einsatz ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit der Arbeit. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wäre es wichtig und wünschenswert, über eine Grundimmunisierung (zweimal geimpft) und möglichst über eine Auffrischungsimpfung zu verfügen.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und wird mit einer (bis zu vierstelligen) Aufwandsentschädigung vergütet:

  • Vorbegehung der Anschriften mit Terminankündigung pro Erhebungsbezirk: 5 Euro
  • Durchführung Fragebogen Ziel 1 vollständig, pro Auskunftspflichtige: 7 Euro
  • Durchführung Fragebogen Ziel 1 unvollständig, pro Auskunftspflichtige: 2 Euro
  • Übergabe IDEV Zugangsdaten Ziel 2, Pro Auskunftspflichtige 4 Euro
  • Durchführung Fragebogen Ziel 2, Pro Auskunftspflichtige 3 Euro
  • Interview verweigert / Nicht angetroffen, Pro Haushalt 2 Euro
  • Teilnahme an der Schulung, pauschal 25 Euro
  • Erfolgsprämie: Werden 90 Prozent der Fragebögen vollständig durchgeführt, erhält der Erhebungsbeauftragte eine Erfolgsprämie, pauschal 60 Euro
    85 Prozent: pauschal 50 Euro
    80 Prozent: pauschal 40 Euro

Wer bei der Erhebung mitwirken will, nimmt Kontakt zur Erhebungsstelle auf und erhält einen Personalbogen. Dieser wird ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Kurzlebenslauf an die Erhebungsstelle zurückgegeben: Zensus-Team, Telefon: 06031/83–1522, E-Mail. Weitere Informationen auf unserer Seite zum Zensus.

Veröffentlicht am: 26. Januar 2022