Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen

Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Betrieb von Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Kosmetik-Praxis

Meldung nach § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Mitteilung an das Gesundheitsamt

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Meldung über das Betreiben von Einrichtungen

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Angaben zur Einrichtung

Gemäß § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) habe ich als Betreiber:
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