Betrieb von Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Kosmetik-Praxis

Meldung nach § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Mitteilung an das Gesundheitsamt

Seite 1

Meldung über das Betreiben von Einrichtungen

Angaben zur meldenden Person

Seite 2

Angaben zur Einrichtung

Gemäß § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) habe ich als Betreiber:
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Beschäftigte in meinem Unternehmen

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