Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Betrieb von Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Kosmetik-Praxis

Meldung nach § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Mitteilung an das Gesundheitsamt

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Meldung über das Betreiben von Einrichtungen

Angaben zur meldenden Person

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Angaben zur Einrichtung

Gemäß § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) habe ich als Betreiber:
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