Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

116 Wetterauerinnen und Wetterauer erhalten die Ehrenamts-Card

Gruppenbild der Ehrenamtlichen.

Landrat Jan Weckler (links) übergab gemeinsam mit Anita Graf, Koordinatorin für Bürgerengagement im Wetteraukreis (rechts), engagierten Wetterauerinnen und Wetterauern ihre Ehrenamts-Card.

Sie leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft – und erhalten dafür nun die Ehrenamts-Card des Landes Hessen im Wetteraukreis: In der Villa Trapp der Sparkasse Oberhessen in Friedberg hat Landrat Jan Weckler den ehrenamtlich engagierten Wetterauerinnen und Wetterauern für ihren Einsatz gedankt.

Die Ehrenamts-Card ist ein Zeichen des Dankes und der besonderen Wertschätzung für langjähriges bürgerschaftliches Engagement im Scheckkartenformat. Alle Inhaberinnen und Inhaber der Karte können eine Vielzahl von Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Landrat Jan Weckler betonte: "Die Ehrenamts-Card ist aber viel mehr als ein Stück Plastik. Sie ist ein Zeichen der aufrichtigen Wertschätzung. Sie alle leisten einen unverzichtbaren freiwilligen Beitrag für unsere Gesellschaft – ganz egal, ob Sie sich im Sportverein, in der Kirche, bei der Flüchtlingshilfe, im kulturellen Bereich oder für den Naturschutz einbringen. Wir freuen uns, dass es Menschen wie Sie gibt, und diesen Einsatz wollen wir nicht nur mit netten Worten, sondern auch mit Vorteilen und Vergünstigungen belohnen.“

425 gültige Ehrenamts-Karten im Wetteraukreis

Die Ehrenamts-Card wurde 2006 eingeführt. Drei Jahre lang ist sie gültig, nach Ablauf kann sie erneut beantragt werden. Die Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber werden sowohl von privaten als auch von öffentlichen Sponsoren angeboten. Derzeit gibt es im Wetteraukreis 425 gültige Ehrenamts-Karten.

Voraussetzungen sind ehrenamtliche Arbeit in einer gemeinwohlorientierten Organisation, mindestens fünf Stunden wöchentlich, seit drei Jahren und weiter fortbestehend. Außerdem keine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, sonstige Gelder und Pauschalen oder Vergünstigungen und Lohnersatzleistungen, die über den reinen Auslagenersatz für das Ehrenamt (zum Beispiel Fahrt- oder Kopierkosten) hinausgehen. Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren gibt es in vielen Bereichen. Hilfe bei der Suche nach dem passenden Ehrenamt bietet etwa die Ehrenamtssuchmaschine des Landes Hessen.

Online-Antrag ab sofort möglich

Die Ehrenamtscard kann seit Kurzem bequem online beantragt werden. Den digitalen Antrag sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Wetteraukreises.

Veröffentlicht am: 13. Dezember 2023