Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Social Media

1. Teilnehmen darf jede volljährige natürliche Person. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Jede/r Teilnehmer/in kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Teilnahme sowie die Richtigkeit der persönlichen Daten haftet allein der Teilnehmer. Nach Teilnahmeschluss eingehende Gewinnspiel einsendungen bleiben unberücksichtigt.

2. Ermittelte Gewinner/innen werden per Facebook- oder Instagram-Direktnachricht benachrichtigt.

3. Der Wetteraukreis übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln. Wird der Gewinn per Post versendet, geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung mit Aufgabe per Post auf den Gewinner/ die Gewinnerin über.

4. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich. Im Falle einer Nichteinlösung des Gewinns kann der Gewinner/die Gewinnerin den Wetteraukreis darüber in Kenntnis setzen. Der Wetteraukreis behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Gewinner auszulosen.

5. Der Wetteraukreis behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen sowie Teilnahmebedingungen zu einzelnen Gewinnspielen zu ändern.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Beziehung zu Facebook/Meta.

Datenschutzerklärung Gewinnspiele auf Social Media

1. Persönliche Daten werden nur zum Zweck der Zusendung der Gewinne erhoben und nach Abschluss des Gewinnspiels wieder gelöscht. 

2. Ansonsten gelten die Datenschutzbestimmungen des Wetteraukreises.