Aufenthaltstitel

Für Einreise und Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer mit Ausnahme von EU-, EFTA- und EWR-Staatsangehörigen einen Aufenthaltstitel.

Gemäß § 4 AufenthG werden Aufenthaltstitel erteilt als:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind bei Ihrer jeweils zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Ebenfalls werden bei Ihrer Ausländerbehörde Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer oder Internationale Reiseausweise für Staatenlose und heimatlose Ausländer bearbeitet.

Hinweis

Ein bestehender Aufenthaltstitel erlischt regelmäßig bei Ausreise und einem anschließendem Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate andauert. Ausnahmen hiervon sind möglich. Sollten Sie einen längerfristigen Auslandsaufenthalt mit einer mehr als sechsmonatigen Dauer planen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde.

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. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

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