Übertrag des Aufenthaltstitels

Wenn der Nationalpass aufgrund des Zeitablaufs ungültig geworden ist und ein neuer Nationalpass vorliegt, wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Benötigte Unterlagen

  • neuer Nationalpass
  • vollständiger alter Nationalpass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis bzw. mit elektronischem Aufenthaltstitel 
  • Passverlustanzeige, falls der Pass verloren oder gestohlen wurde (zuständig: Polizei)

Kosten

Ein Übertrag kostet in der Regel 67 Euro. 

Eventuelle Gebührenermäßigungen oder -befreiungen werden bei Bearbeitung des Vorgangs geprüft.  

Besonderes

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

Informationen zum virtuellen Bürgerbüro

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach VE-Termine 06031 83-1307 | -2503 | -2547 | -2566 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht