Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Übertrag des Aufenthaltstitels

Wenn der Nationalpass aufgrund des Zeitablaufs ungültig geworden ist und ein neuer Nationalpass vorliegt, wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Benötigte Unterlagen

  • neuer Nationalpass
  • vollständiger alter Nationalpass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis bzw. mit elektronischem Aufenthaltstitel 
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (ab dem 10. Lebensjahr)
  • Passverlustanzeige, falls der Pass verloren oder gestohlen wurde (zuständig: Polizei)

 

Kosten

Ein Übertrag kostet in der Regel 67 Euro. 

Eventuelle Gebührenermäßigungen oder -befreiungen werden bei Bearbeitung des Vorgangs geprüft.  

Besonderes

Bis zum Übertragungstermin kann eine Auslandsreise erfolgen, wenn der neue Nationalpass, der alte Nationalpass und der aktuelle Aufenthaltstitel (elektronischer Aufenthaltstitel) mitgeführt werden.

Eine Einreise nach Deutschland ist damit problemlos möglich!

Vor der Auslandsreise sollten Sie sich jedoch über die Ein- und Ausreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes informieren (z.B. Reisebüro, Auslandsvertretung).

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

 

 

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. VE-Termine 06031 83-1307 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht