Rentnerbescheinigung
unbefristetes Aufenthaltsrecht
Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn ein Auslandsaufenthalt für eine Dauer von mehr als sechs Monaten geplant ist. Sie bestätigt dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, dass bei einem länger als sechsMonate dauernden Auslandsaufenthalt, das Aufenthaltsrecht nicht erlischt.
Voraussetzungen:
- 15 Jahre Aufenthalt in der Bundesrepublik
- 5 Jahre im Besitz der Niederlassungserlaubnis
Benötigte Unterlagen
- gültiger Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbstständigen) / Rentenbescheid
- Mietvertrag
Rechtliche Grundlagen
§51 AufenthG
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |