Rentnerbescheinigung

unbefristetes Aufenthaltsrecht

Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn ein Auslandsaufenthalt für eine Dauer von mehr als sechs Monaten geplant ist. Sie bestätigt dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, dass bei einem länger als sechs Monate dauernden Auslandsaufenthalt, das Aufenthaltsrecht nicht erlischt.

Voraussetzungen:

  • 15 Jahre Aufenthalt in der Bundesrepublik
  • 5 Jahre im Besitz der Niederlassungserlaubnis

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbstständigen) / Rentenbescheid
  • Mietvertrag

Rechtliche Grundlagen

§51 AufenthG

Besonderes

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine werden nur nach vorheriger Prüfung durch den Sachbearbeiter vergeben. Eine Terminvergabe per E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Aufenthalt-Termine 06031 83-2566 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht