Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Aufenthaltserlaubnis
für Familienangehörige von Bürgern der EU
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Gültiger Nationalpass
- Heiratsurkunde
- Eheerklärung bzw. Vorsprache von beiden Ehegatten erforderlich
- Arbeitsvertrag
- Letzte 3 Lohnabrechnung/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbstständigen)
- Bescheinigung über Krankenversicherung
Kosten
22,80 bis 37 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 5 FreizügG EU
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Informationen zum virtuellen Bürgerbüro
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 |