Aufenthaltserlaubnis
für Familienangehörige von Bürgern der EU
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Gültiger Nationalpass
- Heiratsurkunde
- Eheerklärung bzw. Vorsprache von beiden Ehegatten erforderlich
- Arbeitsvertrag
- Letzte 3 Lohnabrechnung/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbstständigen)
- Bescheinigung über Krankenversicherung
Kosten
22,80 bis 37 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 5 FreizügG EU
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine werden nur nach vorheriger Prüfung durch den Sachbearbeiter vergeben. Eine Terminvergabe per E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 |