EU-Freizügigkeit
EU-, EFTA- und EWR-Staaten
EU-, EFTA- und EWR-Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und haben das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten (sog. Freizügigkeit).
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passbild
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jedes Kind
Kosten
- Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 €
- Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 28,80 €
Rechtliche Grundlagen
§ 2 FreizügG/EU
§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |