Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Umzug/Ummeldung

Aufenthaltserlaubnis

Achtung!

Anmeldungen/Ummeldungen benötigen drei Werktage für die Übermittlung

Sind sie neu in den Wetteraukreis gezogen, ist ihr erster Schritt sich bei der Gemeinde/Rathaus anzumelden. Die Übermittlung Ihrer Anmeldung dauert bis zu drei Werktagen, eine Vorsprache bei uns ist daraufhin nicht notwendig!

Ihre Akte wird nach Anmeldung automatisch bei der alten Ausländerbehörde angefordert, Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung ohne die Akte nicht möglich ist!

Sind Sie mit ihrem Visum neu in den Wetteraukreis gezogen, ist Ihr erster Schritt sich bei der Gemeinde/dem Rathaus anzumelden. Die Übermittlung Ihrer Anmeldung dauert bis zu drei Werktagen.

Für die weitere Vorgehensweise vereinbaren Sie bitte einen Termin, benutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminvergabe.

Sollte der Termin nach Ablauf des Visums sein, finden Sie auf unserer Internetseite ein Kontaktformular für die Beantragung der Fiktionsbescheinigung

Sind Sie innerhalb des Wetteraukreises umgezogen, müssen Sie sich bei der Gemeinde/dem Rathaus ummelden.

Für die Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie sich einen Termin buchen.

Besonderes

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht