Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Visum/ Einreise nach Deutschland

Wenn Sie einen Aufenthalt in Deutschland planen, der länger als drei Monate dauert, muss der Einreiseantrag (Visum) zunächst bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland gestellt werden. In einem internen Verfahren wird dann die Ausländerbehörde des Wetteraukreises (Aufenthaltsrecht) des Wetteraukreises seitens der Auslandsvertretung beteiligt. Die Ausländerbehörde bearbeitet alle Einreisevorgänge von Ausländern, die beabsichtigen ihren Wohnsitz im Wetteraukreis zu nehmen.

Hiervon ausgenommen sind:

  • EU-Staatsangehörige (Belgien, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Holland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • EFTA-Staatsangehörige (Schweiz)
  • EWR-Staaten (Liechtenstein, Norwegen, Island)
  • Staatsangehörige der USA, Kanada, Israel, Japan, Australien, Neuseeland und der Republik Korea 

Benötigte Unterlagen

Die von der Referenzperson bei der Fachstelle Aufenthaltsrecht vorzulegenden Unterlagen werden schriftlich mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen

§§ 5, 6 AufenthG, §§ 39, 41 AufenthV

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Visa-Sachbearbeitung 06031 83-2509 | -2542 | -2548 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht