Visum/ Einreise nach Deutschland

Wenn Sie einen Aufenthalt in Deutschland planen, der länger als drei Monate dauert, muss der Einreiseantrag (Visum) zunächst bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland gestellt werden. In einem internen Verfahren wird dann die Ausländerbehörde des Wetteraukreises (Aufenthaltsrecht) des Wetteraukreises seitens der Auslandsvertretung beteiligt. Die Ausländerbehörde bearbeitet alle Einreisevorgänge von Ausländern, die beabsichtigen ihren Wohnsitz im Wetteraukreis zu nehmen.

Hiervon ausgenommen sind:

  • EU-Staatsangehörige (Belgien, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Holland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • EFTA-Staatsangehörige (Schweiz)
  • EWR-Staaten (Liechtenstein, Norwegen, Island)
  • Staatsangehörige der USA, Kanada, Israel, Japan, Australien, Neuseeland und der Republik Korea 

Benötigte Unterlagen

Die von der Referenzperson bei der Fachstelle Aufenthaltsrecht vorzulegenden Unterlagen werden schriftlich mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen

§§ 5, 6 AufenthG, §§ 39, 41 AufenthV

Besonderes

Um Ihr Anliegen bei der Fachstelle Aufenthaltsrecht / Einreisevisum zu klären, bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin anzufragen.

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine können online per E-Mail angefragt werden.

Bitte teilen Sie uns in Ihrer Terminanfrage Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift sowie Ihre Präferenzen (Uhrzeit, Tageszeit) mit. Des weiteren bitten wir um Mitteilung des vollständigen Namens und des Geburtsdatums des im Ausland lebenden Antragstellers.

Wir übersenden Ihnen eine Terminbestätigung mit entsprechendem Merkblatt, das die erforderlichen Unterlagen auflistet.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund des hohen Aufkommens sind kurzfristige Termine nicht möglich.   

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Visa-Sachbearbeitung 06031 83-2509 | -2542 | -2548 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht