Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen oder können Sie herunterladen. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
- Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
- Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
- bei Klasse AM: 15 Jahre
- bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
- bei Klassen A2: 18 Jahre
- bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.
Der Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis kann auchonline gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Diese Unterlagen sind immer vorzulegen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung - falls der Antrag durch Dritte abgegeben wird
(Antrag bei der Fahrschule oder bei uns erhältlich) - gültiger Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebescheinigung, oder Passersatz
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung "
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Bei erstmaliger Antragstellung auf die Klassen C1, C1E, C und CE beinhaltet dies eine Erweiterung auf diese Klassen, da zunächst die Klasse B erworben werden muss. In diesem Fall sind die Unterlagen vorzulegen, die bei einer Erweiterung erforderlich sind.
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
49,40 Euro bis 50,20 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz
Besonderes
Falls Sie straf- oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, fordern wir bei Ihnen zusätzlich ein Führungszeugnis an. Zudem prüfen wir, ob sich hieraus Bedenken gegen die Eignung ergeben. Falls dies zutrifft, müssen Sie mit der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechnen.
Sollten Sie an einer dauerhaften Erkrankung leiden, ergeben sich auch hier unter Umständen Eignungsbedenken. Diese können nur durch die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen ausgeräumt werden. Sind diese unzureichend oder können diese nicht vorgelegt werden, wird eine fachärztliche oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Welche Anordnung getroffen wird, ist abhängig von der Art der Erkrankung.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |