Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Erweiterung der Fahrerlaubnis
Eine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beinhaltet, dass bereits ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis besteht und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll. Es gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
- Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
- Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
- bei Klasse AM: 15 Jahre
- bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
- bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
- bei Klassen A2, C1, C1E: 18 Jahre
- bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW bzw. 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- bei Klassen C, CE: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
- bei Klassen D1, D1E: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
- bei Klassen D, DE: 24 Jahre bzw. 23, 21, 20 oder 18 Jahren nach Grundqualifikation, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen beträgt bei der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastropenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsmaßnahmen eingesetzt werden, und von Fahrzeugen, die zur Reperatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden (Nachweis erforderlich).
Bei der Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder bestandene Prüfung für die Klasse B erforderlich.
Die Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE setzt hinsichtlich der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen weitere charakterliche Voraussetzungen voraus, die im Rahmen der Antragstellung geprüft werden.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird nach bestandener Prüfung für 5 Jahre befristet erteilt. Danach wird sie auf Antrag jeweils um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden (siehe Verlängerung der Fahrerlaubnis).
Der Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis kann auch online gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Diese Unterlagen sind immer vorzulegen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt - oder Gemeindeverwaltung - falls der Antrag durch Dritte abgegeben wird
- gültiger Personalausweis, oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung, oder Passersatz
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung"
Sollte der Papierführerschein (grau, rosa, DDR) von einer anderen Behörde als dem Wetteraukreis oder den ehemaligen Landkreisen Friedberg und Büdingen ausgestellt sein, so wird zur Verfahrensbeschleunigung empfohlen, dass vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert wird (die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann dem Führerschein entnommen werden). Bei einem bereits ausgehändigten EU-Kartenführerschein wird keine Karteikartenabschrift benötigt.
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T benötigen Sie zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen C, CE, C1, C1E benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, und Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
48,90 Euro - 49,70 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Besonderes
Hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ausbildung für den Beruf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin, "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf gelten Sonderbestimmungen für das Mindestalter. Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Nähere Auskünfte hierzu können Sie telefonisch erfragen.
Sollten Sie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein und/oder an einer Erkrankung leiden, müssen Sie mit der Anordnung von fachärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen rechnen.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |