Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens empfohlen. Dies wird auch bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs in einen EU-Mitgliedstaat dringend angeraten.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigungskarte speziell für Ausfuhrkennzeichen
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung mindestens für die Dauer des Zuteilungszeitraumes/ Versicherungsschutzes
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument. Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht. Vom Empfangsbevollmächtigten der Original-Ausweis oder eine bestätigte Ausweiskopie 
  • Einzugsermächtigung oder Steuerbescheingung vom Zollamt zusammen mit einem Einzahlungsbeleg bei einem Geldinstitut
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht
  • Bei Zulassung auf eine Firma/Institution

Achtung!

Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.

Sprechzeiten

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7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
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Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

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