Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens empfohlen. Dies wird auch bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs in einen EU-Mitgliedstaat dringend angeraten.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte speziell für Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung mindestens für die Dauer des Zuteilungszeitraumes/ Versicherungsschutzes
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument. Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht. Vom Empfangsbevollmächtigten der Original-Ausweis oder eine bestätigte Ausweiskopie
- Einzugsermächtigung oder Steuerbescheingung vom Zollamt zusammen mit einem Einzahlungsbeleg bei einem Geldinstitut
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution
Achtung!
Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |