Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens empfohlen. Dies wird auch bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs in einen EU-Mitgliedstaat dringend angeraten.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte speziell für Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung mindestens für die Dauer des Zuteilungszeitraumes/ Versicherungsschutzes
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument. Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht. Vom Empfangsbevollmächtigten der Original-Ausweis oder eine bestätigte Ausweiskopie
- Einzugsermächtigung oder Steuerbescheingung vom Zollamt zusammen mit einem Einzahlungsbeleg bei einem Geldinstitut
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution
Achtung!
Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
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Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg und Büdingen ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
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Nidda
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