Veranstaltungen
Mit Veranstaltungen sind beispielsweise gemeint:
- Motorveranstaltungen
- Radrennen
- Volksläufe
- Festumzüge
- Fahren in Kolonnen usw.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit bei Veranstaltungen richtet sich nach dem Umfang / Beginn / Strecke der Veranstaltung.
Zuständig sind:
Innerhalb einer Gemeinde: Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde
Innerhalb des Landkreises (zwei oder mehr Gemeinden): Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Kreisübergreifend (zwei oder mehr Landkreise): Das Regierungspräsidium
Benötigte Unterlagen
- Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt der Maßnahme
- Streckenplan (Einzel- und Gesamtübersicht, sowie eine Liste der Bahnübergänge und eine Streckenbeschreibung mit Streckenposten etc.)
- Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
- Haftungssfreistellung
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Verkehrsbehörde | 06031 83- 2166 | 06031 83-912102 |