Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen

Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Veranstaltungen

Mit Veranstaltungen sind beispielsweise gemeint:

  • Motorveranstaltungen
  • Radrennen
  • Volksläufe
  • Festumzüge
  • Fahren in Kolonnen usw.

Zuständigkeit:

Die Zuständigkeit bei Veranstaltungen richtet sich nach dem Umfang / Beginn / Strecke  der Veranstaltung.

Zuständig sind:

Innerhalb einer Gemeinde: Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde

Innerhalb des Landkreises (zwei oder mehr Gemeinden): Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises

Kreisübergreifend (zwei oder mehr Landkreise): Das Regierungspräsidium

Benötigte Unterlagen

  • Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt der Maßnahme
  • Streckenplan (Einzel- und Gesamtübersicht, sowie eine Liste der Bahnübergänge und eine Streckenbeschreibung mit Streckenposten etc.)
  • Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
  • Haftungssfreistellung

Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Verkehrsbehörde 06031 83-2166 E-Mail

Zuständig

Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten