Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Veranstaltungen
Mit Veranstaltungen sind beispielsweise gemeint:
- Motorveranstaltungen
- Radrennen
- Volksläufe
- Festumzüge
- Fahren in Kolonnen usw.
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit bei Veranstaltungen richtet sich nach dem Umfang / Beginn / Strecke der Veranstaltung.
Zuständig sind:
Innerhalb einer Gemeinde: Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde
Innerhalb des Landkreises (zwei oder mehr Gemeinden): Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Kreisübergreifend (zwei oder mehr Landkreise): Das Regierungspräsidium
Benötigte Unterlagen
- Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt der Maßnahme
- Streckenplan (Einzel- und Gesamtübersicht, sowie eine Liste der Bahnübergänge und eine Streckenbeschreibung mit Streckenposten etc.)
- Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
- Haftungssfreistellung
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Verkehrsbehörde | 06031 83-2166 |