Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei
Ein Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von Ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Diese kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
- den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über den Besitz einer Sonderfahrerlaubnis (z.B. Wehrdienstzeitbescheinigung)
- Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass (mit Meldebescheinigung) oder den gültigen Passersatz
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
43,90 Euro - 50,20 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |