Verlängerung einer Fahrerlaubnis
der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden bis zu 5 Jahren erteilt bzw. verlängert.
Mit dieser Regelung ist verbunden, dass die Inhaber*innen dieser Fahrerlaubnisklassen regelmäßig Ihre Eignung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge durch Vorlage ärztlicher und augenärztlicher Gutachten nachweisen.
Eine Verlängerung der o.a. Fahrerlaubnisklassen ist auch dann noch möglich, wenn die Befristung bereits abgelaufen ist.
Bitte denken Sie daher daran, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bereits 6 Monate vor Ablauf der Klasse(n) ohne Verlust der Laufzeit möglich. Es wird dringend empfohlen, diese Frist in Anspruch zu nehmen.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) oder gültiger Passersatz
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
zusätzlich bei Verlängerung Klassen D1, D1E, D, DE
- ein aktuelles Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr
Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.
Kosten
43,90 Euro bis 49,40 Euro
Bei zusätzlichem Fahrerqualifikationsnachweis werden weitere Gebühren erhoben.
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
Die Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE ist zusätzlich davon abhängig, dass nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen bestehen. Grundsätzlich müssen Sie bei straf- oder verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten und/oder gesundheitlichen Mängeln mit der Anordnung einer fachärztlichen und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
Sollten die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE bereits mehrere Jahre seit der Erteilung oder letzten Verlängerung abgelaufen sein, kann im Einzelfall eine erneute Fahrerlaubnisprüfung angeordnet werden.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Termine
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.
Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |