Beispiele

Fachwerk- Wohnhaus
Saniert, mit hellgrau gestrichenen Holzbalken und Holztor

Ehemaliges Pfarrhaus
Saniert, mit rotem Dach und grünen Fensterläden

Fachwerk- Wohnhaus
Eckständig, saniert
Informationen zur Förderung bezahlbaren Mietwohnraums
Zur Förderrichtlinie „Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum im Wetteraukreis“
Der Wetteraukreis gewährt im Rahmen der Richtlinie einen Zuschuss zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Zielgruppe im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Haushalte, deren Einkommen die jährliche Einkommensgrenze nach der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Die förderungsfähige Wohnfläche (Regelwohnfläche) beträgt bei Wohnungen für eine Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für zwei Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.
Bei Wohnungen mit drei Zimmern zuzüglich Bad und Küche ist die förderungsfähige Wohnfläche unabhängig von der beabsichtigten Belegung auf 72 Quadratmeter begrenzt. Die Wohnfläche einer Wohnung soll 35 Quadratmeter nicht unterschreiten.
Förderungsfähig ist die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum durch
- Neubauten, insbesondere auf Flächen, die der Innenentwicklung dienen und
- Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand einschließlich der Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die ein Gebäude auf Dauer zu Wohnzwecken erhalten oder wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird.
Gefördert wird die Schaffung von abgeschlossenen Wohnungen, die die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen. Ebenfalls gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand durch die ein Gebäude auf Dauer zu Wohnzwecken für die Zielgruppen erhalten oder wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Es werden nur vollständige Wohnungen und keine Teile von Wohnungen gefördert. Die Wohnung muss eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen.
Die Schaffung bzw. Erhaltung und Wiedernutzbarmachung von Wohnraum für geringe Einkommen wird mit einem Sockelbetrag von 400 Euro pro Quadratmeter gefördert.
Die Schaffung bzw. Erhaltung und Wiedernutzbarmachung von Wohnraum für mittlere Einkommen wird mit einem Sockelbetrag von 250 Euro pro Quadratmeter gefördert.
Befinden sich die Objekte in einer Gesamtanlage Denkmalschutz oder sind diese ein Einzelkulturdenkmal, erhöht sich der Sockelbetrag der Förderung hierfür um 20 Prozent.
Werden Wohnungen barrierefrei geschaffen, erhöht sich der Sockelbetrag der Förderung für diese Wohnflächen um 20 Prozent.
Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 200.000 Euro.
Der Zuschussantrag für ein Bau- oder Sanierungs-/Modernisierungsvorhaben ist mit einer verbindlichen Erklärung über die beabsichtigte Miethöhe an den
Kreisausschuss des Wetteraukreises
Fachdienst Kreisentwicklung
- Wohnbauförderungsstelle -
Europaplatz
61169 Friedberg
zu richten.
Wohnungsbauförderung
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum.
Behinderte Menschen stehen vielfach vor dem Problem Wohnungen, in welchen sie allein nicht zurechtkommen und in welchen sie auf fremde Hilfe angewiesen sind zu bewohnen. Das Land Hessen stellt regelmäßig Mittel zur Verfügung, um diese baulichen Hindernisse zu beseitigen. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.
Für förderfähige Maßnahmen können Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Kosten in und an selbst genutzten Wohnungen bereitgestellt werden (Höchstzuschuss Gesamt max. 15.000 Euro). Über das Förderprogramm beraten wir Sie gerne.
Die Hessische Landesregierung bietet vorrangig unseren Familien, die privaten Wohnraum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben, Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Das derzeitige Förderprogramm unterscheidet zwischen Hessen-Baudarlehen und Bestandserwerbs Darlehen.
Ob und in welcher Höhe Sie Finanzierungshilfen erhalten können, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Eigenkapital und den voraussichtlichen Kosten ab. Über die Förderprogramme beraten wir Sie gerne.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die Antragsformulare zu den einzelnen Darlehen erhalten Sie bei uns oder auf den Seiten der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen.
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung (Bestandstimmobilien) mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb.
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Bau oder Kauf eines neuen Ein oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen Darlehen Neubau.
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Mietwohnungsbaus (zum Beispiel Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären und heizungstechnischen Versorgung). Ausgenommen sind reine lnstandsetzungsmaßnahmen.