• Strom sparen
  • Heizen und Lüften
  • Baulicher Wärme- und Hitzeschutz
  • Heizungs- und Regelungstechnik
  • Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)
  • Förderprogramme
  • Wechsel des Energieversorgers
  • weitere Themen des privaten Energieverbrauchs

Zum Beratungstermin sollten Sie Unterlagen, wie Haus- oder Wohnungspläne, Fotos, Abrechnungsunterlagen oder Angebote mitbringen.

Je konkreter über Ihr Anliegen gesprochen werden kann, desto mehr umsetzbare Anregungen können Sie erhalten.

Sie erhalten detaillierte, auf Ihr konkretes Problem zugeschnittene Handlungsempfehlungen.

In kniffligen Fällen kann ein Energieberater/eine Energieberaterin auch zu Ihnen nach Hause kommen. Dort analysiert sie/er die Situation vor Ort und klärt beispielsweise Fragen zum Strom- und Wärmeverbrauch, Sparpotenzialen, Gebäudehülle und Heizungsanlage. Die Eigenbeteiligung für dieses Angebot beträgt 40 Euro.

  • kostenfreie Telefonberatung über die Hotline 0800 - 809 802 400
  • kostenfreie Online-Beratung über ein Online-Formular
  • Für knifflige Fälle: Beratungen zu Hause mit einem Eigenanteil von maximal 40€ Euro
  • Online-Vorträge zu den Themen Strom und Energie sparen, erneuerbare Energien oder auch Sanieren und Bauen 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher/innen mit derzeit rund 1.000 Energieberater/innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über als 230.000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Beispiele

Fachwerk- Wohnhaus

Saniert, mit hellgrau gestrichenen Holzbalken und Holztor

Pfarrhaus

Ehemaliges Pfarrhaus

Saniert, mit rotem Dach und grünen Fensterläden

Fachwerkhaus

Fachwerk- Wohnhaus

Eckständig, saniert

Informationen zur Förderung bezahlbaren Mietwohnraums

Zur Förderrichtlinie „Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum im Wetteraukreis“

Der Wetteraukreis gewährt im Rahmen der Richtlinie einen Zuschuss zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Zielgruppe im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Haushalte, deren Einkommen die jährliche Einkommensgrenze nach der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Wohnraumförderung um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Die förderungsfähige Wohnfläche (Regelwohnfläche) beträgt bei Wohnungen für eine Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für zwei Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.

Bei Wohnungen mit drei Zimmern zuzüglich Bad und Küche ist die förderungsfähige Wohnfläche unabhängig von der beabsichtigten Belegung auf 72 Quadratmeter begrenzt. Die Wohnfläche einer Wohnung soll 35 Quadratmeter nicht unterschreiten.

Förderungsfähig ist die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum durch

  • Neubauten, insbesondere auf Flächen, die der Innenentwicklung dienen und
  • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand einschließlich der Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die ein Gebäude auf Dauer zu Wohnzwecken erhalten oder wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird.

Gefördert wird die Schaffung von abgeschlossenen Wohnungen, die die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen. Ebenfalls gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand durch die ein Gebäude auf Dauer zu Wohnzwecken für die Zielgruppen erhalten oder wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Es werden nur vollständige Wohnungen und keine Teile von Wohnungen gefördert. Die Wohnung muss eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen.

Die Schaffung bzw. Erhaltung und Wiedernutzbarmachung von Wohnraum für geringe Einkommen wird mit einem Sockelbetrag von 400 Euro pro Quadratmeter gefördert.

Die Schaffung bzw. Erhaltung und Wiedernutzbarmachung von Wohnraum für mittlere Einkommen wird mit einem Sockelbetrag von 250 Euro pro Quadratmeter gefördert.

Befinden sich die Objekte in einer Gesamtanlage Denkmalschutz oder sind diese ein Einzelkulturdenkmal, erhöht sich der Sockelbetrag der Förderung hierfür um 20 Prozent.

Werden Wohnungen barrierefrei geschaffen, erhöht sich der Sockelbetrag der Förderung für diese Wohnflächen um 20 Prozent.

Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 200.000 Euro.

Der Zuschussantrag für ein Bau- oder Sanierungs-/Modernisierungsvorhaben ist mit einer verbindlichen Erklärung über die beabsichtigte Miethöhe an den

Kreisausschuss des Wetteraukreises
Fachdienst Kreisentwicklung
- Wohnbauförderungsstelle -
Europaplatz
61169 Friedberg

zu richten.

Wohnungsbauförderung

Leader-Projekte Landesgartenschau 2027

Zur LGS sollen möglichst viele Blühflächen entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es, möglichst viele Akteurinnen und Akteure für die Anlage von Blühflächen zu begeistern. Projektziel ist es, ein Konzept zu entwickeln für die Verwendung von Ansaatmischungen für Blühflächen mit verschiedenen Schwer- und Ansatzpunkten.

Wildblumenwiesen und Blühflächen sind äußerst artenreiche Lebensräume, die vielen Tieren als Futterquelle, Brutplatz, Unterschlupf und Winterquartier dienen. Sie stärken die Biodiversität, werten die Landschaft ästhetisch auf und können die Lebensqualität nachhaltig verbessern.

Mit dem Jahr 2027 rückt Oberhessen auch als Naherholungs- und Tourismusziel verstärkt in den Fokus. Dazu stellt sich gerade für mehrtätige Aufenthalte die Frage nach adäquaten Übernachtungsmöglichkeiten.

Ziel der beauftragten LEADER-Studie ist die systematische und bedarfsgerechte Überprüfung der Übernachtungsmöglichkeiten im ländlich geprägten Gebiet, um etwaige Engpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Positive Effekte auf das Beherbergungsangebot, die Übernachtungsnachfrage und die regionale Wertschöpfung könnten langfristig daraus resultieren.

Naherholung, Naturerlebnisse und Wanderungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit diese auch für Menschen mit Gehbehinderung, Rollator-Nutzer/innen, Prothesenträger/innen, Rollstuhlfahrer/innen, Handbiker/innen, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen in Oberhessen möglich sind, hat der Wetteraukreis mit Förderung aus dem LEADER-Programm das Konzept in Auftrag gegeben.

Es zielt darauf ab, insgesamt 22 Wanderwege mit einer einfachen Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu entwickeln – also zwei für jede der elf LGS-Kommunen. Für die Zielgruppe sollen sie dann zur LGS aufbereitet verfügbar sein.

Link Infos Leader