Akteneinsicht in alte Bauunterlagen
Bitte beachten Sie: Bis auf weiteres können keine Einsichten in Altakten angeboten werden.
Im Archiv des Wetteraukreises befinden sich Altakten ab dem Jahre 1945. Diese können von den Eigentümern oder durch eine im Auftrag handelnde Person auf schriftlichen Antrag nach einer Terminvereinbarung eingesehen werden. Den Antrag auf Akteneinsicht finden Sie unter der Rubrik "Benötigte Unterlagen" (siehe unten). Dieser kann in digitaler Form (vom Antragsteller unterschrieben) an diese E-Mail oder in Papierform an unsere Postanschrift gesendet werden.
Die gewünschten Akten werden dann aus dem Archiv angefordert. Sobald die Akten vorliegen, wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Einsichten in diese Altakten zählen zu den freiwilligen Leistungen des Wetteraukreises.
Des Weiteren wird keine Gewähr auf Vollständigkeit und das generelle Vorliegen einer Bauakte gegeben.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Akteneinsicht
- aktueller (max. ½ Jahr alt) Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o. ä.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht des/der Eigentümer(in), falls Sie nicht Eigentümer(in) sind
Hinweis: Bei mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer/innen unterschreiben.
Diese Unterlagen können beim Termin vorgelegt werden.
Kosten
Die pauschale Grundgebühr für die Akteneinsicht beträgt 50 Euro je Flurstück. Werden zu einem Flurstück mehrere Akten mit unterschiedlichen Aktenzeichen benötigt, wird für den ersten Vorgang die Grundgebühr und für jeden weiteren Vorgang ein Zuschlag von jeweils 10 Euro erhoben.
Die Rechnung über die Akteneinsicht und gegebenenfalls angefertigten Kopien werden Ihnen zugesandt.
Kopien können nur vereinzelt angefertigt werden und nur in den Formaten DIN A4 und DIN A3 (Bauantragsunterlagen). Diese werden mit 0,20 €/Seite berechnet.
Die Nutzung eines Fotoapparates o.Ä. ist zulässig.
Besonderes
Achtung:
Zur Zeit ist aufgrund erhöhter Fallzahlen mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.
Petra Wagner-Hecht (Verwaltungsstelle Friedberg): dienstags, mittwochs und donnerstags.
Termine
Wenn die benötigten Akten bei dem/der Sachbearbeiter/in vorliegen, wird Ihnen ein Termin zur Akteneinsicht mitgeteilt.
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachdienst Bauordnung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Petra Wagner-Hecht | 06031 83-4555 | 06031 83-914555 | 107 |
Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Frank Hühn | 06042 989-4544 | 06042 989-494544 | 31 |