Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Akteneinsicht in abgeschlossene Bauvorhaben
Die Bearbeitung von Anträgen auf Einsichten in Altakten verzögert sich derzeit aufgrund extrem hoher Fallzahlen um mehrere Wochen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
In Friedberg befinden sich im Archiv des Wetteraukreises Altakten ab dem Jahr 1945 und in Büdingen ab dem Jahr 1979. Diese können von den Eigentümern oder durch eine im Auftrag handelnde Person auf schriftlichen Antrag nach einer Terminvereinbarung eingesehen werden. Den Antrag auf Akteneinsicht finden Sie unter der Rubrik "Benötigte Unterlagen" (siehe unten). Dieser kann in digitaler Form (vom Antragsteller unterschrieben) an diese E-Mail oder in Papierform an unsere Postanschrift (siehe unten) gesendet werden.
Die gewünschten Akten werden dann aus dem Archiv angefordert. Sobald die Akten vorliegen, wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Akteneinsicht nur in Verbindung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular bearbeitet werden können.
Es gibt keine Gewähr auf Vollständigkeit und das generelle Vorliegen einer Bauakte.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Akteneinsicht
- aktueller (max. ½ Jahr alt) Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o. ä.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht des/der Eigentümer(in), falls Sie nicht Eigentümer(in) sind
Hinweis: Bei mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer/innen unterschreiben.
Den Antrag reichen Sie bitte vorab ein. Alle weiteren Unterlagen können beim Termin vorgelegt werden. Beim Termin zur Akteneinsicht ist ein gültiger Lichtbildausweis von der Einsicht nehmenden Person vorzulegen.
Kosten
Die pauschale Grundgebühr für die Akteneinsicht beträgt 50 Euro je Flurstück. Werden zu einem Flurstück mehrere Akten mit unterschiedlichen Aktenzeichen benötigt, wird für den ersten Vorgang die Grundgebühr und für jeden weiteren Vorgang ein Zuschlag von jeweils 10 Euro erhoben.
Die Rechnung über die Akteneinsicht und gegebenenfalls angefertigten Kopien werden Ihnen zugesandt.
Kopien können nur in Ausnahmefällen angefertigt werden und nur in den Formaten DIN A4 und DIN A3 (Bauantragsunterlagen). Diese werden mit 0,20 €/Seite berechnet. Die Nutzung eines Fotoapparates o.Ä. ist zulässig.
Termine
Wenn die benötigten Akten bei dem/der Sachbearbeiter/in vorliegen, setzen wir uns für einen Termin zur Akteneinsicht mit Ihnen in Verbindung.
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachdienst Bauordnung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Marianne Müller | 06031 83-4521 | 06031 83-914521 | 153 |
Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Frank Hühn | 06042 989-4544 | 06042 989-494544 | 31 |