Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Grundstücksteilungen
Sie beabsichtigen die Teilung eines Grundstücks, so besteht eine Genehmigungspflicht bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde - sofern nicht eine zugelassene Vermessungsstelle eine bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.
Der Prüfumfang beschränkt sich auf Anforderungen nach der HBO und die Übereinstimmung mit Satzungen auf Grundlage der Hessischen Bauordnung, zum Beispiel Stellplatzsatzungen.
Benötigte Unterlagen
- Teilungsantrag (BAB 02) - 1-fach
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich - 3-fach
In der Liegenschaftskarte sind maßstabsgerecht darzustellen:
- die beabsichtigte Teilung
- die vorhandene und ggf. genehmigte Bebauung auf den von der Teilung betroffenen Grundstücken
- die Abstandsflächen von der vorhandenen und ggf. genehmigten Bebauung
- die vorhandene Bebauung und deren Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken, sofern sich diese auf das zu teilende Grundstück auswirken
- Beschreibung / zeichnerische Darstellung über die Abgrenzung innerhalb der Gebäude (nur erforderlich, wenn bei der Teilung Gebäude erfasst werden) - 3-fach
Hier finden Sie alle Vordrucke, die nach dem Bauvorlagenerlass für Vorhaben seit dem 7. Juli 2018 zu verwenden sind.
Kosten
Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
§ 7 Hessische Bauordnung
Besonderes
Kostenpflichtige Auskünfte im Vorfeld von Grundstücksteilungen
Es gibt die Möglichkeit, im Vorfeld von Grundstücksteilungen, kostenpflichtige Auskünfte in Höhe von 60,00 € pro Grundstück zu erhalten.
Es geht in diesen Fällen nur um reine Auskünfte, ob für das betreffende Grundstück in den letzten drei Jahren eine Baugenehmigung erteilt/verlängert wurde oder ob auf dem Grundstück ein Bauvorhaben geplant war/ist, das das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen hat.
Eine Prüfung von Unterlagen bzw. Situationen durch die Bauaufsicht findet aber nicht statt.
Vom Antragsteller/Vermesser/Notar ist vorab eine Erklärung abzugeben, dass die Kosten übernommen werden.
Das Formular Auskunftsersuchen/Kostenübernahmeerklärung bitte vollständig ausfüllen, unterschreiben und der Bauaufsichtsbehörde mit ggf. einer Bevollmächtigung vorlegen.
Andernfalls kann keine Auskunft erteilt werden!
Falls hierdurch eine Akteneinsicht notwendig werden sollte, fallen weitere Kosten an
(s. Akteneinsicht).
Ansprechpartner/innen
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Bettina Fritz | 06031 83-4515 | 06031 83-914515 | 153 |
Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Uwe Steiper | 06042 989-4574 | 06042 989-494574 | 27 |