Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Wohnungsbauförderung
In Hessen stehen für die Förderung des Wohnungsbaus verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum.
Behinderte Menschen stehen vielfach vor dem Problem Wohnungen, in welchen sie allein nicht zurechtkommen und in welchen sie auf fremde Hilfe angewiesen sind zu bewohnen. Das Land Hessen stellt regelmäßig Mittel zur Verfügung, um diese baulichen Hindernisse zu beseitigen. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.
Für förderfähige Maßnahmen können Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Kosten in und an selbst genutzten Wohnungen bereitgestellt werden (Höchstzuschuss Gesamt max. 15.000 Euro). Über das Förderprogramm beraten wir Sie gerne.
Die Hessische Landesregierung bietet vorrangig unseren Familien, die privaten Wohnraum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben, Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Das derzeitige Förderprogramm unterscheidet zwischen Hessen-Baudarlehen und Bestandserwerbs Darlehen.
Ob und in welcher Höhe Sie Finanzierungshilfen erhalten können, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Eigenkapital und den voraussichtlichen Kosten ab. Über die Förderprogramme beraten wir Sie gerne.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die Antragsformulare zu den einzelnen Darlehen erhalten Sie bei uns oder auf den Seiten der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen.
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung (Bestandstimmobilien) mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb.
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Bau oder Kauf eines neuen Ein oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen Darlehen Neubau.
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Mietwohnungsbaus (zum Beispiel Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären und heizungstechnischen Versorgung). Ausgenommen sind reine lnstandsetzungsmaßnahmen.
Benötigte Unterlagen
Anträge können bei uns gerne gestellt werden.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder bei der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen zu den Themen:
- Behindertengerechter Umbau
- Wohnungsbauförderung
- Mietwohnungsbauförderung
- Modernisierung von Mietwohnungen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Silke Spieß | 06031 83-4139 | 06031 83-914139 | 112 | |
Volker Matthesius | 06031 83-4131 | 06031 83-914131 | 104 |