Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Blauzungenkrankheit (BTV8): Sperrzone reicht bis in den Wetteraukreis
Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit des Typs BTV8 in einem Rindermastbetrieb in Baden-Württemberg erweitert sich die bisherige Handelsrestriktionszone bis in Teile des Wetteraukreises.
Nach Vorgaben der EU müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius über mindestens 150 Kilometer ausgewiesen werden. In diesen Sperrzonen gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern.
Hiervon betroffen sind folgende Städte und Gemeinden des Wetteraukreises bzw. Teilgebiete hiervon:
Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg, Florstadt, Glauburg, Karben, Limeshain, Ober-Mörlen, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wöllstadt.
Auf dieser interaktiven Karte können Sie nachschauen, welche Bereiche des Wetteraukreises sich derzeit in der Sperrzone befinden (gelb hinterlegt BTV 8-Sperrzone): zur Karte
Innerhalb der Sperrzone können Tiere empfänglicher Arten wie Rinder, Schafe, Ziegen, aber auch Kameliden (Lamas, Alpakas) ohne weitere Beschränkungen verbracht werden.
Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Sperrzone verbracht werden sollen, müssen die folgenden Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden:
Die Tiere wurden bisher vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
a) Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft.
oder
- b) Sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
oder
- b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
Tiere, die keine der Anforderungen nach 1) oder 2) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
a) mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden
und
- b) während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen für die Verbringung in Deutschland zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
Zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmte Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird.
Sofern diese Tiere nicht gegen BTV8 geimpft sind, müssen sie am Bestimmungsschlachthof innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden.
Die Regelungen der Nummern 2 und 3 können für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Seite veröffentlicht hat.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit
Im Jahr 2024 grassierte das BT-Virus vom Serotyp BTV 3 in Deutschland und führte zunächst zu hohen Verlusten in hessischen Schaf- und Rinderhaltungen. Mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums und der Tierseuchenkasse wurden mittlerweile rund 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen in Hessen gegen BTV3 geimpft. Dies führte dazu, dass es in Hessen 2025 nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Dr. Evelin Jugl | 06031 83-4600 | 013 |