Norovirus Infektionskrankheit

Noroviren sind häufig Ursachen von akuten Gastroenteritis-Ausbrüchen in Alten-, Pflege- und Kinderheimen.

Nach den Rotaviren sind Noroviren die zweithäufigste Ursache akuter Gastroenteritiden bei Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Die Infektiosität ist sehr hoch; eine geringe Anzahl an Viruspartikeln ist ausreichend um die typischen Symptome Erbrechen und Durchfall auszulösen.

Nach § 34 Abs. 1 dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Dies ist nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder möglich.

Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen tätig sein und keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeiten sollte frühestens zwei Tage nach Abklingen der klinischen Symptome erwogen werden.
 

Im RKI-Ratgeber finden Sie alle Informationen über Noroviren: 

RKI - RKI-Ratgeber - Norovirus-Gastroenteritis

Noroviren: Test positiv - Fragebogen
Sie wurden positiv auf Noroviren getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit Noroviren detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.

Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns einige Fragen zu beantworten. Dazu haben wir einen digitalen Noroviren-Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte ausfüllen.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen, sofern die Person im Lebensmittelbereich tätig ist bzw. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.
  • § 7 Abs. 1 Nr. 34 IfSG: Jeglicher Nachweis auf Noroviren ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
     

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Dennis Knau06031 83-232406031 83912324197E-Mail
Jürgen Ditthardt06031 83-232306031 83-912323195E-Mail
Hannah Stiebeling06031 83-232506031 83-912325195E-Mail
Eva-Maria Wilhelm06031 83-232606031 83-912326195E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und pandemisches Krisenmanagement