Rettungsdienst
Bei Notfällen oder Unfällen kommt der Rettungsdienst des Wetteraukreises zur Hilfe. Ziel ist es, den Menschen innerhalb von zehn Minuten beizustehen.
Der Rettungsdienst umfasst den bodengebundenen Rettungsdienst sowie ergänzend die Berg-, Luft- und Wasserrettung.
Kosten
Benutzungsentgelte gemäß § 10 Abs. 1, 2 und 4 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes werden zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern vereinbart.
Die Vereinbarung kann bei Bedarf angepasst werden.
Somit verweisen wir auf die jeweils einschlägige Benutzungsentgeltvereinbarung zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen) und den Leistungserbringern für die Erbringung der allgemeinen rettungsdienstlichen Leistungen im Rettungsdienstbereich Wetterau.
Rechtliche Grundlagen
§10 Absatz 1 bis 3 i.V.m. §41 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Achim See | 06031 83-2359 | Leitstelle |