Rotavirus

Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, da die Empfänglichkeit aufgrund noch fehlender Immunität erhöht ist.

In der häuslichen Pflege ist eine gründliche und regelmäßige Händehygiene ausreichend als Schutz vor einer Infektion.

Nach Paragraph 34 Abs. 1 dürfen Kinder unter sechs Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
 

Im Rki-Ratgeber finden Sie alle weitere Informationen zum Rotavirus:

RKI - RKI-Ratgeber - Rotaviren-Gastroenteritis

Rotaviren: Test positiv - Fragebogen
Sie wurden positiv auf Rotaviren getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit Rotaviren detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.

Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns einige Fragen zu beantworten. Dazu haben wir einen digitalen Rotaviren-Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte ausfüllen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen, sofern die Person im Lebensmittelbereich tätig ist bzw. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.

§ 7 Abs. 1 Nr. 38 IfSG: Jeglicher Nachweis auf Rotaviren ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dennis Knau 06031 83-2324 06031 83912324 197 E-Mail
Jürgen Ditthardt 06031 83-2323 06031 83-912323 195 E-Mail
Hannah Stiebeling 06031 83-2325 06031 83-912325 195 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und pandemisches Krisenmanagement