Rotavirus
Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, da die Empfänglichkeit aufgrund noch fehlender Immunität erhöht ist.
In der häuslichen Pflege ist eine gründliche und regelmäßige Händehygiene ausreichend als Schutz vor einer Infektion.
Nach Paragraph 34 Abs. 1 dürfen Kinder unter sechs Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Im Rki-Ratgeber finden Sie alle weitere Informationen zum Rotavirus:
RKI - RKI-Ratgeber - Rotaviren-Gastroenteritis
Rotaviren: Test positiv - Fragebogen
Sie wurden positiv auf Rotaviren getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit Rotaviren detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.
Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns einige Fragen zu beantworten. Dazu haben wir einen digitalen Rotaviren-Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte ausfüllen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 6 Infektionsschutzgesetz: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen, sofern die Person im Lebensmittelbereich tätig ist bzw. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.
§ 7 Infektionsschutzgesetz: Jeglicher Nachweis auf Rotaviren ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Dennis Knau | 06031 83-2324 | 06031 83912324 | 197 | |
Jürgen Ditthardt | 06031 83-2323 | 06031 83-912323 | 195 | |
Hannah Stiebeling | 06031 83-2325 | 06031 83-912325 | 195 |