Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Legionellenuntersuchung in Mietshäusern
Laut §31 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss die Legionellenuntersuchung alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Es dürfen nur akkreditierte Labore mit der Untersuchung beauftragt werden, siehe Hessische Legionellenliste.
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. überschritten, sind die Aufgaben, die nun auf Sie zukommen, vielfältig. Bitte informieren Sie sich bei einem fachkundigen Ingenieurbüro oder Installationsbetrieb.
Die notwendigen Maßnahmen und Handlungspflichten bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen sind im § 51 Absatz 1 der TrinkwV geregelt:
- Untersuchung zur Aufklärung der Ursache (Ortsbesichtigung, Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik)
- Erstellung einer Risikoabschätzung durch eine fachkundige Person
- Durchführung von Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind
Sie müssen das Gesundheitsamt über die notwendigen Maßnahmen informieren.
Weitere Infos:
Rechtliche Grundlagen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Legionellen
- § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
- § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Carolin Reuning | 06031 83-2376 | 06031 83-912376 | 196 | |
Helmine Simon | 06031 83-2327 | 06031 83-912327 | 198 |