Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Unternehmer/innen, die ein Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln ausüben, müssen den Betrieb der zuständigen Behörde  melden. Zu ihnen gehören

  • Bäckereien
  • Metzgereien und Filialen
  • Gaststätten
  • Straußwirtschaften
  • mobile und ortsfeste Imbissbetriebe
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Hofläden
  • Nahrungsergänzungsmittelhersteller und –händler
  • Internethändler 
  • Cateringunternehmen

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Auch wesentliche Änderungen sind zu melden. Die Registrierung erfolgt mit dem ausgefüllten Standard-Meldebogen.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung