Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Unternehmer/innen, die ein Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln ausüben, müssen den Betrieb der zuständigen Behörde melden. Zu ihnen gehören
- Bäckereien
- Metzgereien und Filialen
- Gaststätten
- Straußwirtschaften
- mobile und ortsfeste Imbissbetriebe
- landwirtschaftliche Direktvermarkter
- Hofläden
- Nahrungsergänzungsmittelhersteller und –händler
- Internethändler
- Cateringunternehmen
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Auch wesentliche Änderungen sind zu melden. Die Registrierung erfolgt mit dem ausgefüllten Standard-Meldebogen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Veterinaeramt | 06031 83-4601 | 06031 83-914640 |