Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes schützt und fördert die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Hierunter fallen verschiedene Leistungen, die von Ärztinnen/Ärzten und medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden.
Bei Anfragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Kategorie Ansprechpartner.
Nachfolgend finden Sie die Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes:
Gemäß § 10 des Hessischen Gesetztes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden vor Eintritt des Schulbeginns jedes Kind durch das Gesundheitsamt untersucht. Sie beinhaltet die körperliche, geistige, psycho- und sozialemotionale Entwicklung der Kinder.
Das Gesundheitsamt lädt die Sorgeberechtigten schriftlich zum Termin ein. Der Termin zur findet im Gesundheitsamt statt.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung werden dokumentiert und abschließend an die Schule weitergeleitet. Falls notwendig, werden die Sorgeberechtigten zu empfohlenen Fördermaßnahmen beraten.
Ausführlichere Informationen rund um die Einschulungsuntersuchung finden Sie auf der Seite Einschulungsuntersuchung.
Seiteneiger sind Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr aufgenommen werden. Sie kommen aus dem Ausland und besitzen kaum oder wenige Deutschkenntnisse. Das staatliche Schulamt meldet die betroffenen Kinder dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, woraufhin sie eine schriftliche Einladung erhalten.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden an die Schule weitergeleitet und die Eltern zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite Seiteneinsteiger-Untersuchung.
Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder aufgrund längerer Erkrankung zeitweilig oder ganz vom Sportunterricht befreit werden. Sobald der Erkrankungszeitraum vier Wochen überschreitet, wird ein amtsärztliches Attest notwendig. Dafür wird eine Untersuchung beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst benötigt.
Voraussetzung für die Untersuchung ist ein schriftlicher Auftrag der Schule sowie ein ärztliches Attest mit ausführlicher Diagnose.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird vom Jugendamt beauftragt gutachterliche Untersuchungen durchzuführen, wenn zum Beispiel Eingliederungshilfe benötigt wird (Teilhabeassistenz). Während der Untersuchung stehen Entwicklungsstand, Art und Grad der Einschränkung im Fokus.
Das Gutachten soll zur Beurteilung und zur Einschätzung der benötigten Hilfeleistungen dienen.
Ein Bestandteil der Einschulungsuntersuchung ist die Überprüfung des Impfstatus. Sollten Eltern sich unsicher über die Risiken und Vorteile von Impfungen sein, unterstützt sie der Kinder- und Jugendärztliche Dienst und informiert über die Impfmöglichkeiten und berät zu Impfungen bei verschiedenen Erkrankungen.
Das Kindersprach-Screening wird in hessischen Kindergärten zur Früherkennung von sprachlichen Problemen durchgeführt. Die Untersuchung findet in den Kindergärten statt. Die Kindergärten können selbstständig entscheiden, ob Sie am KISS-Programm teilnehmen. Der Ablauf der Untersuchung obliegt den Kindergärten in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität Frankfurt. Das Gesundheitsamt ist lediglich Schnittstelle, jedoch beim Prozess außen vor.
Sollten bei Ihrem Kind im Rahmen von KISS oder allgemeiner Bedarf für eine Beratung zum Thema Sprachentwicklung auftreten, können Sie sich an unsere Sprachexpertin wenden. Gemeinsam können Sie sich über die und Fördermöglichkeiten (Logopädie etc.) beraten lassen, damit ihr Kind bei Sprachproblemen frühzeitig Unterstützung bekommt.
Rechtliche Grundlagen
Paragraph 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Einschulungsuntersuchungen | 06031 83-2388 | ||
| Postfach Seiteneinsteiger | 06031 83-2389 |