Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Registrierungsverfahren Berufsbetreuer/innen
Seit 01.01.2023 ist das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft.
Das Gesetz dient zur Einführung eines formalen behördlichen Registrierungsverfahrens mit persönlichen und fachlichen Mindestanforderungen für beruflich tätige rechtliche Betreuer/-innen. (=Betreuer/-innen)
Eine Registrierung ist nur auf Antrag möglich. Bitte benutzen Sie das Antragsformular des Wetteraukreises (siehe Dokumente). Die Registrierung als Betreuer/-in gilt bundesweit.
Weitere Informationen: Registrierung – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)
Die zuständige Stammbehörde richtet sich gem. § 2 Abs. 4 BtOG nach dem Sitz (z.B. Büroräume) des/ der Betreuers/-in:
- Hat der/ die Berufsbetreuer/-in eine eigenständige Büroadresse ist diese die Zuständigkeit der Stammbehörde ausschlaggebend;
- Besteht keine eigenständige Büroadresse, ist der (Haupt-) Wohnsitz des/der Betreuers/-in für die Stammbehörde maßgeblich
- Besteht weder eine Büroadresse noch ein Wohnsitz im Inland, so ist die Behörde zuständig, bei der die meisten Betreuungen geführt werden.
Für die Registrierung als berufliche/r Betreuer/-in muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde (=Stammbehörde) gestellt werden. Gemäß §24 Absatz 3 BtOG ist über einen Antrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Für den Antrag bitten wir Sie, das Antragsformular der Betreuungsbehörde des Wetteraukreises zu verwenden. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder elektronisch in der Betreuungsbehörde (Kontaktdaten siehe unten) einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Kopien von öffentlichen Dokumenten (z.B. Studien- oder Ausbildungszeugnis, Nachweise der Sachkunde) in beglaubigter Form einreichen.
Um die Tätigkeit als Betreuer/-in ausüben zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein
- Die persönliche Eignung
- Ein Nachweis über eine ausreichende Sachkunde (Kenntnisse im Bereich der Betreuung)
- Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
BestandsbetreuerInnen, die bereits vor dem 01.01.2023 beruflich Betreuungen geführt haben, gelten grundsätzlich auch ohne Antragsstellung ab 01.01.2023 bis 30.06.2023 als vorläufig registriert. Die vorläufige Registrierung endet automatisch ab 01.07.2023, wenn kein Registrierungsantrag gestellt wird. BestandsbetreuerInnen, die bis zum 30.06.2023 keinen Antrag gestellt haben, müssen jedoch ab 01.07.2023 einen vollständigen Sachkundenachweis erbringen.
Der Sachkundenachweis dient der Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung und soll gewährleisten, dass berufliche BetreuerInnen befähigt sind, ihre Aufgaben gegenüber den von ihnen betreuten Menschen verantwortungsvoll auszuüben.
Die inhaltlichen Anforderungen für den Sachkundenachweis finden sie unter dem hinterlegten Dokument.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Beiblatt zum Antrag
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
- Führungszeugnis auf Verlangen der Behörde nach § 30 Absatz 5 des BZRG, nicht älter als drei Monate
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach §882b der ZPO, nicht älter als drei Monate
- Selbstauskunft über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren und ob eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (Beiblatt)
- Vollständiger Sachkundenachweis gemäß der BtRV. Für Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben ist als Sachkundenachweis das Abschlusszeugnis einzureichen. Für Betreuer, die vor dem 01.01.2020 tätig waren entfällt der Sachkundenachweis.
Rechtliche Grundlagen
Betreuerregistrierungsverordnung
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Betreuungsbehörde
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sabine Bode | 06031 83-2314 | 95 | ||
Sarah Caligiuri | 06031 83-2305 | 06031 83-912305 | 502 |