Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Psychosoziale Beratungsgespräche

In der Fachstelle Sozialmedizin & Betreuungsbehörde ist der Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDI) Ansprechpartner für Menschen mit seelischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen.

Die Beratung kann im Amt oder in Form von Hausbesuchen mit betroffenen Menschen und mit deren Angehörigen oder deren Umfeld erfolgen. Dabei bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung und Vermittlung zu weiterführenden ambulanten und stationären Hilfen an. Dies können sowohl medizinische als auch Hilfen der Eingliederungshilfe oder Altenpflege sein. Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Wunsch der betroffenen Personen.

In der Nachsorge nimmt der SPDI auf Wunsch der Betroffenen Kontakt mit Menschen auf, die aus einer stationären psychiatrischen Versorgung kommen. Hier klärt der SPDI weitergehende Unterstützungen ab. Chronisch psychisch Kranke und Suchtkranke werden an verschiedene Träger zum Zweck einer zielgerichteten Hilfeplanung vermittelt.

Der SPDI unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, die Beratung ist kostenfrei und die Beratung ist auf Wunsch anonym.

Unterbringungen von Personen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Liegen die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik gegen den Willen der Betroffenen vor, von denen eine Fremd-bzw. Selbstgefährdung ausgeht, können sie nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz §17 PsychKHG vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Verbringung in die Klinik erfolgt durch die örtliche Ordnungs-oder Polizeibehörde. Über die Unterbringung in der Klinik entscheidet der aufnehmende Arzt oder die aufnehmende Ärztin in der Klinik. Das zuständige Gericht muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unterbringungsbeschluss die Unterbringung überprüfen und kann diese gegebenenfalls verlängern.

Ein gerichtliches Verfahren über die Unterbringung wird durch einen Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die zuständige Verwaltungsbehörde für den Antrag nach §16 Abs. 1 PsychKHG und für den Antrag auf Verlängerung einer gerichtlich angeordneten Unterbringung, Behandlungsmaßnahmen oder besondere Sicherungsmaßnahmen ist das Gesundheitsamt des Wetteraukreises (hier: Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr)

Rechtliche Grundlagen

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sabine Bode 06031 83-2314 95 E-Mail
Sarah Caligiuri 06031 83-2305 06031 83-912305 502 E-Mail

Zuständig

Sozialmedizin und Betreuungsbehörde