Tuberkulose

Weltweit zählt die Tuberkulose zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Am häufigsten tritt Tuberkulose in Ländern des globalen ärmeren Südens auf (Indien, Indonesien, China, Philippinen, Pakistan, Nigeria, Bangladesch und Südafrika).

Besonders gefährdet an Tuberkulose zu erkranken sind Menschen, die längeren Kontakt zu Personen hatten, die an einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose leiden, die rauchen und Menschen mit

  • unzureichend behandelter Tuberkulose
  • HIV-Infektion
  • Alkohol- und Drogenabhängigkeit.

Gemäß §34 Abs.1 Nr.8 IfSG dürfen Personen, die an ansteckungsfähiger Lungentuberkulose erkranken oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben.

Eine vorbeugende Behandlung wird empfohlen, wenn nach dem Kontakt mit Erkrankten eine Infektion bei der Kontaktperson nachgewiesen wird. Wichtig ist Kontaktpersonen schnellstmöglich zu identifizieren. Falls Sie Kontaktperson sind, wenden Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt.

Im RKI-Ratgeber finden Sie alle weiteren Informationen zur Tuberkulose.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Rechtliche Grundlagen

§6 Infektionsschutzgesetz

Tuberkulose gehört zu den meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland und muss den örtlichen Gesundheitsämtern gemeldet werden.

§6 Absatz 1a die Erkrankung und der Tod in Bezug auf folgende Krankheiten

Behandlungsfähige Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tanja Nies 06031 83-2322 06031 83-912322 189 E-Mail
Esther Reuter 06031 83-2374 06031 83-912374 185 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und Hygiene