Sorgerechtsbescheinigung (Negativattest)

Der Fachdienst Jugendhilfe bescheinigt durch das Negativattest, dass bei Kindern nicht verheirateter Eltern keine gemeinsame elterliche Sorge besteht (Alleinsorge).

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsdatum und -Ort der Mutter des Kindes
  • Antrag mit Unterschrift

Besonderes

Bitte beachten Sie:

Die Sorgerechtsbescheinigung kann in aller Regel nicht unmittelbar ausgestellt werden. Bitte melden Sie sich daher vorab telefonisch oder per E-Mail, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig um eine Sorgerechtsbescheinigung zu bemühen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an den Wetteraukreis, Europaplatz, 61169 Friedberg, wenn für Ihren Wohnort die Mitarbeiterinnen in Friedberg zuständig sind und entsprechend an den Wetteraukreis, Berliner Straße 31, 63654 Büdingen, wenn für Ihren Wohnort die Mitarbeiterinnen in Büdingen zuständig sind.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Holger Gajewski 06031 83-3295 06031 83-913295 83 E-Mail

Zuständig

Amtsvormundschaft und Beistandschaft