Amtsvormundschaft und Beistandschaft

Ein Gericht kann feststellen, dass Eltern für ihr eigenes Kind keine oder nicht alle Entscheidungen treffen dürfen. Diese Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft dann der Bereich der „Amtsvormundschaft“.

Der Bereich der „Beistandschaft“ ist eine unabhängige Stelle, die hilft, wenn es Probleme mit Unterhaltszahlungen gibt. Außerdem werden Mutter und Kind unterstützt, wenn der Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft anzuerkennen. Durch eine Urkunde können Vaterschaft, Unterhalt oder gemeinsames Sorgerecht sicher festgeschrieben werden.

Ansprechpartner/innen

Geschäftszimmer

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Cindy Grünsfelder 06031 83-3296 06031 83-913296 81 E-Mail

Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Holger Gajewski 06031 83-3295 06031 83-913295 83 E-Mail