Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Amtsvormundschaft und Beistandschaft

Ein Gericht kann feststellen, dass Eltern für ihr eigenes Kind keine oder nicht alle Entscheidungen treffen dürfen. Diese Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft dann der Bereich der „Amtsvormundschaft“.

Der Bereich der „Beistandschaft“ ist eine unabhängige Stelle, die hilft, wenn es Probleme mit Unterhaltszahlungen gibt. Außerdem werden Mutter und Kind unterstützt, wenn der Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft anzuerkennen. Durch eine Urkunde können Vaterschaft, Unterhalt oder gemeinsames Sorgerecht sicher festgeschrieben werden.

Ansprechpartner/innen

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Fachstellenleitung

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