Führungszeugnis für Vereine

Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ansprechpartner/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Christiane Volk06031 83-331006031 83-91331022E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe