Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Führungszeugnis für Vereine

Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christiane Volk 06031 83-3310 06031 83-913310 19 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe