Führungszeugnis für Vereine
Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Raum | |
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Christiane Volk | 06031 83-3310 | 19 |