Führungszeugnis für Vereine

Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christiane Volk 06031 83-3310 06031 83-913310 19 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe