Förderung von Baumpflanzungen

Der Wetteraukreis stellt im Rahmen zweier eigener Förderrichtlinien Geld zur Verfügung, um Pflanzungen von Bäumen im besiedelten Ortsbereich sowie von hochstämmigen Obstbäumen in Streuobstgebieten zu bezuschussen. 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Förderrichtlinie:

Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen im besiedelten Bereich des Wetteraukreises (Förderrichtlinie Bäume)

Bäume tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei. Ein einziger Baum entzieht der Atmosphäre pro Jahr 10 kg CO2. Außerdem sind Bäume Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und damit wichtig für die Artenvielfalt.

Mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2022 hat sich der Wetteraukreis zum Ziel gesetzt, die Pflanzung von Bäumen im besiedelten Bereich mit jeweils 10.000 € in den Jahren 2022 und 2023 zu fördern.

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • Vereine,
  • private Bildungseinrichtungen und Unternehmen,

die über Flächen im Wetteraukreis verfügen und berechtigt sind, auf diesen Flächen Bäume zu pflanzen.

Gefördert wird der Kauf von einheimischen Bäumen mit 50 % des Kaufpreises und mindestens 25 €, höchstens 50 € pro Baum. Der Baum muss im besiedelten Bereich (bauplanungsrechtlicher Innenbereich) gepflanzt werden. Versandkosten werden nicht gefördert.

Die förderfähigen einheimischen Bäume nach Satz 1 ergeben sich aus der nachfolgenden Liste. Diese Liste kann bei Bedarf jederzeit von der Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege aktualisiert werden. Anwendung findet die zum Zeitpunkt der Förderentscheidung aktuelle Liste.

Pflanzqualität: Gefördert werden Heister ab 1,50 m Höhe und Solitäre ab 1,50 m Höhe. Nicht gefördert werden Niederstämme, Büsche und Sträucher.

Die Pflanzung des Baumes/der Bäume wird gefördert, wenn sie im laufenden Kalenderjahr oder in den zwei Kalenderjahren vor diesem erfolgt ist.

Pro Antragsteller/in und Standortadresse werden maximal fünf Bäume gefördert.

Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.

 

Anlage 1 zur Förderrichtlinie Bäume

Frische Standorte

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Wuchshöhe in Meter

Bemerkung

Bergahorn*

Acer pseudoplatanus

40

S, g

Bergulme

Ulmus glabra

40

S

Eberesche

Sorbus aucuparia

15

P

Edelkastanie

Castanea sativa

25

W

Eibe

Taxus baccata

15

S, g

Elsbeere

Sorbus torminalis

20

W, K

Esche*

Fraxinus excelsior

40

 

Feldahorn*

Acer campestre

20

S

Feldulme

Ulmus minor

20

K

Flatterulme

Ulmus leavis

30

 

Hainbuche

Carpinus betulus

20

S

Hängebirke

Betula pendula

20

P

Heimische Obstbäume

-

10

 

Mehlbeere

Sorbus aria

12

W, K

Rotbuche

Fagus sylvatica

40

S

Sommerlinde

Tilia platyphyllos

40

 

Speierling

Sorbus domestica

20

W, K

Spitzahorn

Acer platanoides

30

P

Stieleiche*

Quercus robur

35

 

Traubeneiche*

Quercus petrea

40

 

Traubenkirsche

Prunus padus

15

S

Vogelkirsche

Prunus avium

20

 

Wildapfel

Malus sylvestris

5

 

Wildbirne

Pyrus communis

15

K

Winterlinde

Tilia cordata

30

 

Zitterpappel

Populus tremula

30

P

Feuchte Standorte

 

 

 

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Wuchshöhe in Meter

Bemerkung

Bruchweide

Salix fragilis

15

P

Esche*

Fraxinus excelsior

40

 

Flatterulme

Ulmus leavis

30

 

Moorbirke

Betula pubescens

20

N, P

Schwarzerle

Alnus glutinosa

20

N, P

Schwarzpappel

Populus nigra

30

 

Silberweide

Salix alba

25

P

Stieleiche*

Quercus robur

35

 

Traubenkirsche

Prunus padus

15

S

Trockene Standorte

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Wuchshöhe in Meter

Bemerkung

Edelkastanie

Castanea sativa

25

W

Feldahorn*

Acer campestre

20

S

Hängebirke

Betula pendula

20

P

Mehlbeere

Sorbus aria

12

W, K

Speierling

Sorbus domestica

20

W, K

Stieleiche*

Quercus robur

35

 

Wildapfel

Malus sylvestris

5

 

Abkürzungen

 

W

wärmeliebend   

g

giftig

S

schattenverträglich

(g)

schwach giftig

 G

nur in Verbindung mit Gebäuden

Kl

benötigt Kletterhilfe

N

verträgt Staunässe

P

Pioniergehölz

K

kalkliebend

*

Auftreten von Schädlingen und Krankheiten möglich

(Eichenprozessionsspinner; Rußrindenkrankheit bei Ahornarten)

H

nur als Hochstamm

n. h.

nicht heimisch

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch Banküberweisung. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet (Windhundprinzip). Als Eingangsdatum gilt das Datum, an dem der vollständig ausgefüllte Antrag und alle erforderlichen Nachweise (s. Nr. 6.) vorliegen.

Die Auszahlung erfolgt zum Ende des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde.

Sollten alle Fördermittel abgerufen sein, werden die Antragsteller/innen darüber informiert. Sollte der Kreistag weitere Fördermittel freigeben, erfolgt die Auszahlung nach deren Freigabe, soweit alle Fördervoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Standorte, bei denen eine Pflicht zur Bepflanzung besteht, z. B. durch den dort geltenden Bebauungsplan. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Beantragung der Förderung erfolgt nach abgeschlossener Maßnahme durch Einreichen des Antragsformulars und der notwendigen Nachweise.

Die Antragstellung erfolgt beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege.

Sollen mehrere Bäume gepflanzt werden, können diese in einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst werden. Die Förderhöchstgrenze von fünf Bäumen bleibt hiervon unberührt.

Nach Prüfung des Antrags erhalten die Antragsteller/innen eine Nachricht über den Förderentscheid.

Als Nachweise sind mit dem Förderantrag einzureichen:

  • Beleg/e für die Beschaffung des Baumes/der Bäume
  • zwei Fotos des Standortes vor und nach der Pflanzung.

Mit Beantragung der Förderung willigt der/die Antragsteller/in ein, dass der Wetteraukreis die personenbezogenen Daten wie im Antragsformular angegeben ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Förderanspruchs, bei Rückfragen zu den Antragsunterlagen und zur Auszahlung der Förderung verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Einsendung der Fotos überträgt der/die Antragsteller/in dem Wetteraukreis das Recht, diese anonymisiert zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zum Grundstück, auf dem gepflanzt werden soll (innerorts: Adresse; außerorts Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer)
  • Belegfotos vor und nach der Pflanzung
  • Kassenbeleg(e) über den Kauf des Baums/der Bäume

Die Fotos und Kaufbelege müssen digital vorgehalten werden, um sie hochzuladen. Wenn Sie mehrere Bäume pflanzen, können Sie die Fotos und Belege so weit wie möglich in je eine Datei zusammenfassen. 

Antrag für Pflanzungen von Bäumen
Die Antragstellung wird ausschließlich online abgewickelt. Das Formular finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien des Kreisausschusses des Wetteraukreises vom 19.12.2023

Ansprechpartner/innen

Bearbeitung der Förderanträge

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Evgenia Hasterok 06031 83-4304 06031 83-914304 201 E-Mail

Altenstadt, Limeshain, Reichelsheim, Karben

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anna Eva Heinrich 06031 83-4301 06031 83-914302 209 E-Mail

Gedern, Glauburg, Niddatal, Ranstadt; Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Langenberg 06031 83-4300 06031 83-914300 217 E-Mail

Büdingen, Echzell, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Wölfersheim; Stellvertretende Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tim Mattern 06031 83-4306 06031 83-914306 207 E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Münzenberg, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Maria von Lospichl 06031 83-4311 06031 83-914311 213 E-Mail

Bad Vilbel, Florstadt, Friedberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sonja Ströll 06031 83-4305 06031 83-914305 211 E-Mail

Stellungnahmen zu Bauanträgen, artenschutzrechtliche Ausnahmen/Befreiungen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Johannes Lambertz 06031 83-4302 205 E-Mail

Verwaltung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nadine Weckler 06031 83-4303 06031 83-914303 203 E-Mail
Evgenia Hasterok 06031 83-4304 06031 83-914304 201 E-Mail
Hans-Werner Greis 06031 83-4314 06031 83-914314 204 E-Mail
Sacha Klement 06031 83-4307 201 E-Mail

Zuständig

Naturschutz und Landschaftspflege