Gemeinsamer Antrag 2023

Die Kennarten-Erfassungsbögen für die Ökoregel 5

- regionaltypische Kennarten

müssen bis zum 31. Mai 2023 ausgefüllt sein.

Bitte legen Sie die Bögen zu Ihren Unterlagen und heben Sie sie gut für eine Kontrolle auf.

Eine Bestimmungshilfe des Büros Schnittstelle Boden finden Sie hier.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ralf Eichelmann 06031 83-4209 06031 83-914209 03 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft