Waffenrecht allgemein
Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffen besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV) spezifiziert und ergänzt.
Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis
Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört unter anderem:
- vollendetes 18. Lebensjahr,
- die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
- waffenrechtliche Sachkunde,
- Bedürfnis an der Waffe und dem Umgang damit (z.B. als Jäger oder Sportschütze)
- Sichere Aufbewahrung der Schusswaffe/n
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Benötigte Unterlagen
Dienstleistungen können auch weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen komplett per Post oder werfen sie diese in den Briefkasten hier am Haus ein:
Erstantrag:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der Waffenaufbewahrung (z.B. Kopie Lieferschein mit Angabe der Sicherheitsstufe oder Foto des Typenschildes)
- falls bereits vorhanden, Kaufnachweis der Waffe in Kopie
- nur bei Sportschützen: Bedürfnisnachweis vom Schützenverband im Original und Sachkundenachweis in Kopie
Erwerb von halbautomatischen Kurzwaffen/Voreintrag:
Vor Erwerb von halbautomatischen Kurzwaffen ( und halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen) wird immer eine Erwerbsgenehmigung in Form eines sogenannten Voreintrages benötigt
- vollständig ausgefüllter Antrag
- zusätzlich bei Sportschützen: Bedürfnisnachweis vom Schützenverband im Original
- neu bei schießsportlichen Vereinen: Beschluß des Vorstandes über den Waffenerwerb
Erwerb / Überlassung einer Waffe:
- Überlassungsnachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag/Waffenbrief oder Überlassungsanzeige von unserer Webseite)
- Waffenbesitzkarte im Original
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Wissenswertes zum Waffenrecht in Deutschland beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dokumente
Anschrift (Post)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 | |
J. Roßo | 06042 989-2531 | 06042 989-492531 | 41 |