Waffenrecht allgemein

Am 09.05.2023 ist die Waffen- und Jagdbehörde aufgrund einer Fortbildung geschlossen..

Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffen besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV) spezifiziert und ergänzt.

Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehört unter anderem:

  • vollendetes 18. Lebensjahr,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • waffenrechtliche Sachkunde,
  • Bedürfnis an der Waffe und dem Umgang damit (z.B. als Jäger oder Sportschütze)
  • Sichere Aufbewahrung der Schusswaffe/n

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

Benötigte Unterlagen

Dienstleistungen können auch weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen komplett per Post oder werfen sie diese in den Briefkasten hier am Haus ein:

Erstantrag:

- vollständig ausgefüllter Antrag

- Kopie des Personalausweises

- Nachweis der Waffenaufbewahrung (z.B. Kopie Lieferschein mit Angabe der Sicherheitsstufe oder Foto des Typenschildes)

- falls bereits vorhanden, Kaufnachweis der Waffe in Kopie

- nur bei Sportschützen: Bedürfnisnachweis vom Schützenverband im Original und Sachkundenachweis in Kopie

 

vor Erwerb von halbautomatischen Kurzwaffen ( und halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen) wird IMMER eine Erwerbsgenehmigung in Form eines sogenannten Voreintrages benötigt:

- vollständig ausgefüllter Antrag

- zusätzlich bei Sportschützen: Bedürfnisnachweis vom Schützenverband im Original

- neu bei schießsportlichen Vereinen: Beschluß des Vorstandes über den Waffenerwerb

 

bei Erwerb / Überlassung einer Waffe wird benötigt:

- Überlassungsnachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag/Waffenbrief oder Überlassungsanzeige von unserer Webseite)

- Waffenbesitzkarte im Original

 

 

Kosten

Link zur Kostenübersicht

Rechtliche Grundlagen

Wissenswertes zum Waffenrecht in Deutschland finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr  für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)

Am 09.05.2023 ist die Waffen- und Jagdbehörde aufgrund einer Fortbildung geschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit Pin 

Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:

- Waffenabgaben

- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern

- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten

- mehr als 2 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie 3 Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Anschrift (Post)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

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Alexandra Fischer06042 989-252906042 989-49252944E-Mail
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Zuständig

Gewerbe, Jagd, Waffen, Fischerei