Erstattung von Fahrtkosten
Die Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem § 161 des Hessischen Schulgesetzes. Danach besteht ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler der 1. - 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen (G8-Gymnasien nur bis einschließlich der 9. Klasse). Besuchen Schülerinnen und Schüler die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Förderstufen sind keine eigenständige Schulform), so kann auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:
- Grundstufe der Berufsschule,
- Berufsfachschule (nur Jahrgangsstufe 10)
- Berufsvorbereitungsjahr und
- Berufsgrundbildungsjahr.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) bzw. mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig.
Die Beantragung muss mit dem nachfolgend abgebildeten Grundantrag erfolgen. Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden.
Wenn ein Erstattungsanspruch besteht, erhalten die Erziehungsberechtigten nach Ablauf eines jeden Schulhalbjahres (Anfang Februar und zu Beginn der Sommerferien) einen Erstattungsantrag per Post nach Hause.
Diesem Erstattungsantrag sind als Nachweis über die entstandenen Kosten die Fahrkarten beizufügen. Bei der Schülerfahrkarte als e-Ticket gibt es keine Monatswertmarken mehr. Ausreichend ist dann der Nachweis für den Jahrespreis. Dazu fügen Sie bitte entweder eine Kopie des Schreibens über die Höhe der monatlichen Abbuchungen bzw. bei Einmalzahlung die Kopie der Rechnung bei. Ersatzweise können auch Kopien der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten:
Formular 1: Grundantrag Fahrtkosten
Formular 2: Antrag Praktikum Fahrtkosten
Rechtliche Grundlagen
§ 161 Hess. Schulgesetz
Besonderes
Fragen zu den Themenbereichen öffentlicher Linienverkehr, Fahrpläne, Tarifgestaltung, Fahrkarten -auch e-Tickets und ähnlichem richten Sie bitte an die RMV Mobilitätszentrale der VGO.
Weitere Informationen
VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
Hanauer Straße 22, Friedberg
Tel. 06031 7175-0
E-Mail
Anschrift (Besucher)
VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen
RMV Mobilitätszentrale
Hanauer Straße 22
61169 Friedberg
Tel.: 06031-7175 - 0
Fax: 06031-7175 - 111
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