Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Ambulante Dienste

Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit können ambulante Pflegedienste helfen, die Pflege und Versorgung sicherzustellen und damit den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Im Wetteraukreis finden Sie ambulante Pflegedienste, die Pflege, Betreuung und Beratung nach Bedarf auch mehrmals täglich anbieten.

Sie berücksichtigen bei ihrer Arbeit die individuelle Situation jedes Einzelnen und seines sozialen Umfeldes. Die ambulanten Pflegedienste arbeiten mit den Hausärzten, Kranken- und Pflegekassen, dem medizinischen Dienst, Sozialleistungsträgern, Krankenhäusern sowie vielen weiteren Einrichtungen und Diensten eng zusammen.

Die Aufgaben umfassen Hilfe für die Person und Hilfe an der Person mit dem Ziel einer möglichst langen selbstständigen Lebensführung in der gewohnten Umgebung.

Bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger kann sich unter bestimmten Umständen herausstellen, dass die von der Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen zur Abdeckung entstehender Kosten nicht ausreichen. Es besteht daher die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege  nach den Vorschriften des SGB XII zu erhalten.

Zuständig

Leben im Alter und Pflegeberatung