Musterstimmzettel für die Kommunalwahl
Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt.
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel (nicht barrierefrei) für diese Wahl veröffentlicht.
Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und Fahrerqualifikationsnachweis
Digitaler Antrag
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis digital beantragen möchten, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt: Alle erforderlichen Unterlagen inklusive Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
- Name der Fahrschule
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung (digital)
- Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- für Klasse D1,D1E,D,DE: Gutachten über Leistungsdiagnostik nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- für Klasse D1,D1E,D,DE: ein aktuelles Führungszeugnis, welches beim Einwohnermeldeamt als Belegart O beantragt wurde (nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- für Klasse D1, D1E, D, DE: Gutachten über Leistungsdiagnostik nach Anlage 5 FeV, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde oder innerhalb der nächsten 5 Jahre erreicht wird (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- für Klasse D1 ,D1E ,D , DE: ein aktuelles Führungszeugnis, welches beim Einwohnermeldeamt als Belegart O beantragt wurde (nicht älter als 3 Monate)
- bei erstmaliger Qualifikation: Nachweis über Grundqualifikation im Güter- und/oder Personenverkehr (digital)*
- bei bestehender Qualifikation: Nachweis über Weiterbildung (35 Unterrichtseinheiten) (digital)*
- falls vorhanden: bisheriger Fahrerqualifikationsnachweis (digital)
*wird von der ausstellenden Stelle gegebenenfals online übermittelt
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
- Erweiterung und Verlängerung: 45,10 Euro bis 52,20 Euro
- Fahrerqualifikationsnachweis: 15,50 Euro bis 75,50 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Besonderes
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2-6 Wochen.
Die Online-Antragstellung ist nur möglich bei Inhaber/in einer deutschen Fahrerlaubnis.
Der Expressversand des Führerscheins wird online nicht angeboten.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 |