Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht - Digitaler Antrag
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
- ein aktuelles Führungszeugnis, welches beim Einwohnermeldeamt als Belegart O beantragt wurde (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung (digital)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- Gutachten über Leistungsdiagnostik nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- bei erstmaliger Qualifikation: Nachweis über Grundqualifikation im Güter- und/oder Personenverkehr (digital)*
- bei bestehender Qualifikation: Nachweis über Weiterbildung (35 Unterrichtseinheiten) (digital)*
*wird von der ausstellenden Stelle gegebenenfalls online übermittelt
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
Die Gebühren werden Ihnen im Rahmen des Antrags mitgeteilt.
Besonderes
Die Bearbeitungszeit beträgt 2-6 Wochen.
Bei einer laufenden Sperre kann der Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperre beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist nur möglich bei einer vorherigen deutschen Fahrerlaubnis.
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
- Beantragung der Neuerteilung durch den/die Antragsteller/in mit allen erforderlichen persönlichen Angaben und Fahrerlaubnisdaten
- Prüfung des Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde. Es wird festgelegt, welche Unterlagen benötigt werden und welche Gebühren zu entrichten sind.
- Die erforderlichen Unterlagen werden durch den/die Antragsteller/in hochgeladen und der Antrag per E-Payment bezahlt.
Weitere Unterlagen können im Rahmen des Antragsverfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach FS-Wiedererteilung | 06031 83-2180 |