Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht - Digitaler Antrag

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:

Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.

Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
  • Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
  • ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
  • ein aktuelles Führungszeugnis, welches beim Einwohnermeldeamt als Belegart O beantragt wurde (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung (digital)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
  • Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
  • Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital) 
  • Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
  • Gutachten über Leistungsdiagnostik nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
  • Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital) 
  • bei erstmaliger Qualifikation: Nachweis über Grundqualifikation im Güter- und/oder Personenverkehr (digital)*
  • bei bestehender Qualifikation: Nachweis über Weiterbildung (35 Unterrichtseinheiten) (digital)*

*wird von der ausstellenden Stelle gegebenenfalls online übermittelt

Kosten

Per E-Payment zu bezahlen:

Die Gebühren werden Ihnen im Rahmen des Antrags mitgeteilt.

Besonderes

Die Bearbeitungszeit beträgt 2-6 Wochen.
Bei einer laufenden Sperre kann der Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperre beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist nur möglich bei einer vorherigen deutschen Fahrerlaubnis.

Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:

  1. Beantragung der Neuerteilung durch den/die Antragsteller/in mit allen erforderlichen persönlichen Angaben und Fahrerlaubnisdaten
  2. Prüfung des Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde. Es wird festgelegt, welche Unterlagen benötigt werden und welche Gebühren zu entrichten sind.
  3. Die erforderlichen Unterlagen werden durch den/die Antragsteller/in hochgeladen und der Antrag per E-Payment bezahlt.

Weitere Unterlagen können im Rahmen des Antragsverfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach FS-Wiedererteilung 06031 83-2180 E-Mail

Zuständig

Fahrerlaubnisbehörde