Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis - Digitaler Antrag

Wenn Sie einen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:

Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.

Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
  • Kopie des Führerscheins (digital)
  • zusätzlich bei Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE: ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
  • zusätzlich bei Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE: augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
  • zusätzlich bei Klassen D1,D,D1E,DE: Leistungstest nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
  • zusätzlich bei Klassen D1,D,D1E,DE: Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt nach "Belegart O" beantragen (nicht älter als 6 Monate)
  • zusätzlich bei Fahrerqualifizierungsnachweis: bisheriger Fahrerqualifizierungsnacheis (digital), Grundqualifikation (digital oder online abrufbar) oder Weiterbildungsbescheinigungen (digital oder online abrufbar)
  • Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU
  • ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)

Kosten

Per E-Payment zu bezahlen:
37,50 Euro - 72,50 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Besonderes

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen zwei bis sechs Wochen.

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Postfach Fahrerlaubnisbehörde 06031 83 - 2149 06031 83 - 91 2138 E-Mail

Zuständig

Fahrerlaubnisbehörde