Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis - Digitaler Antrag
Wenn Sie einen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Kopie des Führerscheins (digital)
- zusätzlich bei Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE: ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- zusätzlich bei Klassen C1,C,C1E,CE,D1,D,D1E,DE: augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- zusätzlich bei Klassen D1,D,D1E,DE: Leistungstest nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr) (digital)
- zusätzlich bei Klassen D1,D,D1E,DE: Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt nach "Belegart O" beantragen (nicht älter als 6 Monate)
- zusätzlich bei Fahrerqualifizierungsnachweis: bisheriger Fahrerqualifizierungsnacheis (digital), Grundqualifikation (digital oder online abrufbar) oder Weiterbildungsbescheinigungen (digital oder online abrufbar)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
37,50 Euro - 72,50 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen zwei bis sechs Wochen.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Postfach Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83 - 2149 | 06031 83 - 91 2138 |