Wohngeld
Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Seit 01.01.2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Wer erhält Wohngeld?
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Kreisverwaltung oder den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Eine umfassende Beratung erhalten Sie nur bei Ihrer Kreisverwaltung (Fachstelle Besondere Soziale Leistungen, Straßheimer Straße 1, 61169 Friedberg).
Online-Terminvereinbarung möglich! Siehe unten.
Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt ?
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monates, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Miethöchstgrenze für Ein-Personen-Haushalt (sind mehrere Personen im Haushalt, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Wohngeldbehörde)
Wohngelderhöhung zum 01.01.2020:
Städte und Gemeinden mit Mietstufe | ab 2020 |
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Altenstadt (III) | 426,00 € |
Bad Nauheim (IV) | 478,00 € |
Bad Vilbel (V) | 525,00 € |
Butzbach (II) | 381,00 € |
Büdingen (I) | 338,00 € |
Nidda (I) | 338,00 € |
Karben (IV) | 478,00 € |
Rosbach (III) | 426,00 € |
Friedberg (IV) | 478,00 € |
Wetteraukreis restliche Gemeinden (I) | 338,00 € |
Benötigte Unterlagen
- Für Mietzuschuss Mietvertrag, Nachweise über das Einkommen sämtlicher Haushaltsmitglieder und die amtliche Anmeldung von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Für Lastenzuschuss Nachweise über Belastung, Bescheid über die Eigenheimzulage, Grundsteuerbescheid und Nachweise über das Einkommen sämtlicher Haushaltsmitglieder und die amtliche Anmeldung von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Möchten Sie Ihre Wohngeldhöhe vorab selbst berechnen, so können Sie das mit dem Wohngeldrechner
Besonderes
Unsere Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung von Anträgen für alle Städte und Gemeinden des Wetteraukreises zuständig.
Termine
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Zuständig für: Friedberg, Echzell, Glauburg, Kefenrod, Münzenberg, Ober-Mörlen, Ranstadt, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Uta Schneider | 06031 83-3554 | 06031 83-913554 | 8 |
Zuständig für: Butzbach A-K, Florstadt, Karben, Limeshain, Niddatal, Wölfersheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Janina Engel | 06031 83-3520 | 06031 83-913520 | 8 |
Zuständig für: Bad Nauheim L-Z, Hirzenhain, Rockenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Marlen Hannutoglu | 06031 83-3560 | 06031 83-913560 | 8 |
Zuständig für: Bad Vilbel, Büdingen A-K, Butzbach L-Z, Reichelsheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Anette Dallwitz | 06031 83-3555 | 06031 83-913555 | 9 |
Zuständig für: Altenstadt, Büdingen L-Z, Friedberg L-Z, Gedern, Nidda, Ortenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Tanja Kunz | 06031 83-3522 | 06031 83-913522 | 7 |
Zuständig für: Bad Nauheim A-K, Rosbach
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Nathalie Imhof | 06031 83-3436 | 06031 83-913436 | 7 |