Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Kindeswohl-Schulung für Ehrenamtliche
Das Thema Kindeswohl und Kinderschutz ist in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Gesetzliche Regelungen wie das Bundeskinderschutzgesetz sollen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen, Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch schützen. Auch Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden sollen gut geschult und sensibilisiert werden, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und richtig zu handeln.
Die Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe bietet zwei Termine an, die sich an Gruppenleiter/innen richten, die in der Praxis in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Die Fortbildungsveranstaltung bearbeitet spezifische Fragen und Herangehensweisen bei der Umsetzung des Schutzauftrages, dem ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verpflichtet sind. Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Bedeutung des Schutzauftrages und die unterschiedlichen Formen und Aspekte von Kindeswohlgefährdung. Dabei werden die Anforderungen an ehrenamtlich Tätige und auch die Grenzen ihrer Verantwortung thematisiert. Außerdem werden Handlungsschritte und Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgestellt.
Zusammenfasssung
Was?
- Kindeswohl-Schulung für Ehrenamtliche aus Vereinen und Verbänden
Wann?
- Samstag, 26.04.2025, 9 - 17:30 Uhr
Wo?
Wer veranstaltet?
- Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe
Zielgruppe
- Ehrenamtliche aus Vereinen/Verbänden
Was kostet es?
- kostenfrei
Anmeldung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Josephin Koch | 06031 83-3309 | 06031 83-913309 | 29 |